24 Mai 2022 Blog

Ende einer Seereise

Die Frage, wann ein Seetransport genau beendet ist, ist vom LG Hamburg für den Containerbereich um eine Facette erweitert worden. Danach endet der Seetransport nicht schon mit dem Anlegen des Schiffs am Kai des Bestimmungshafens und auch nicht mit z.B. der Entladung des Containers auf den Kai sondern erst mit der Übergabe des Containers an den bestimmungsgemäßen Abholer.

Der Verfrachter bleibt also in der Verantwortung, wenn der Container aus irgendwelchen Gründen noch länger im Hafenbereich steht und auf die Abholung wartet. Das mag sich im Annahmeverzug des Empfängers verschieben, im Grundsatz aber wäre dann der Reeder für die Sicherheit des Containers auch vor einem Unwetter z.B. nach der Entladung vom Schiff verantwortlich.

Sollte sich diese Rechtsauffassung in einem Berufungsverfahren bestätigen, wäre die Haftung des Reeders maßgeblich erweitert.

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