06 Oktober 2020 Blog

Erstell­ung der Ver­pack­ung: Speditions- oder Werk­vertrag ?

In den vergangenen Jahren sind vermehrt Urteile erschienen, die sich mit der Frage befassen, ob die Erstellung einer Verpackung eine Teilpflicht des Spediteurs ist, und damit dann entsprechend der Spediteur Haftung unterliegt oder ob es nicht vielleicht ein Werkvertrag ist, der unabhängig von weiteren speditionellen Pflichten eine eigenständige Leistung und damit auch eine eigenständige Haftung begründet.

Zuletzt wurde danach abgegrenzt, welche Bedeutung die Verpackung im Hinblick auf den gesamten Transport hat. Ist der Wert der Verpackung zum Beispiel deutlich höher als der des ganzen Transportes, spricht dies für einen eigenständigen Werkvertrag.

Kann der Spediteur diese von der Verpackung gar nicht selbst ausführen sondern muss dafür auch einen Dritten beauftragen, ist auch dies ein Argument für einen eigenständigen Werkvertrag.
Ist die Verpackung insbesondere auf einen Teil der Transportstrecke ausgerichtet, zum Beispiel die Seefracht, für den der Spediteur gar nicht beauftragt ist - er liefert die Kiste nur am Hafen an - wird dies ebenfalls als Argument für einen Werkvertrag betrachtet.

Es ist letztlich eine Abgrenzung im Einzelfall. Über das Problem der Abnahme, die ja eigentlich für den Werkvertrag Voraussetzung ist, sitzen die Gerichte sich dadurch hinweg, dass sie die Abnahme spätestens mit Zahlung der Vergütung als erklärt betrachten. Tatsächlich ist das aber im Hinblick auf mögliche Transportmängel eine schwierige Abgrenzung.

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