März 2025 Blog

Neue US-Zölle auf Autos und Autoteile

Die von US-Präsident Donald Trump angedrohten Zölle auf Importe von Autos und Autoteilen belasten besonders die deutsche Automobil- und Zulieferindustrie. Zölle von 25 Prozent hat das Weiße Haus am 26. März 2025 angekündigt und eine entsprechende Proklamation veröffentlich. Im Vergleich zu den bisher geltenden Einfuhrzöllen von 2,5 % ein massiver Anstieg. 

Welche Maßnahmen sind vorgesehen?

Die Sonderzölle sollen ab dem 3. April in Kraft treten und Importe von Personenkraftwagen (Limousinen, SUVs, Crossover, Minivans, Lieferwagen) sowie Einfuhren leichter Nutzfahrzeuge betreffen.


Ab dem 3. Mai sollen darüber hinaus auch der Import sog. wichtiger Autoteile (key automobile parts), wie Motoren, Getriebe, Teile des Antriebsstrangs und elektrische Komponenten von den Zöllen betroffen sein. Zusätzlich sind Verfahren zur Ausweitung der Zölle auf weitere Autoteile vorgesehen, die u.a. auch auf Antrag US-amerikanischer Automobilhersteller und Zulieferer sowie Industrieverbände ergehen können. Erleichterungen und Ausnahmen von den Zöllen sind bislang nur für Importe von Kraftfahrzeugen im Rahmen des Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten, Mexiko und Kanada (USMCA) vorgesehen.


Wie das Weiße Haus verkündete, sollen die Sonderzölle zusätzlich zu sonstigen Zöllen, Gebühren und Abgaben und bis auf Weiteres gelten. Präsident Trump erklärte, hierdurch den Produktionsstandort USA stärken und Handelsdefizite abbauen zu wollen. Es sei beabsichtigt, dass Automobilhersteller ihre Produktion in die USA verlagerten und dadurch dort zusätzliche Steuereinnahmen generiert würden. In den USA produzierte Autos sind daher nicht von den Zöllen betroffen. 

Hintergrund: Untersuchung nach Section 232 des Trade Expansion Act

Hintergrund für eine Anhebung der Zölle ist eine Untersuchung nach Section 232 des Trade Expansion Act von 1962 in seiner geänderten Fassung (19 U.S.C. § 1862), die bereits unter der letzten Trump-Regierung durchgeführt wurde.


Section 232 erlaubt es dem US-Präsidenten, Einfuhrbeschränkungen zu verhängen, wenn das US-Handelsministerium nach einer Untersuchung zu dem Schluss kommt, dass bestimmte Einfuhren die nationale Sicherheit der USA zu beeinträchtigen drohen. Nach einer Untersuchung war das US-Handelsministerium im Jahr 2019 zu dem Schluss gekommen, dass Autos und Autoteile in solchen Mengen und unter solchen Umständen in die USA eingeführt worden seien, dass sie die Sicherheit der Vereinigten Staaten zu beeinträchtigen drohten. Der US-Präsident entschied damals jedoch, dass keine zusätzlichen Zölle für Autoimporte erforderlich seien.


Von dieser Position ist US-Präsident Trump jedoch nunmehr abgerückt: Die vermeintliche Bedrohung der nationalen Sicherheit durch die Einfuhr von Kraftfahrzeugen und bestimmten Kraftfahrzeugteilen bestehe nach wie vor und habe sich sogar noch verschärft. Die damals getroffenen Maßnahmen, insbesondere Vereinbarungen wie die Überarbeitung von Freihandelsabkommen sowie Investitionen, die aus anderen Bemühungen, z. B. Gesetzgebungen resultierten, hätten nicht zu ausreichend positiven Ergebnissen geführt, um diese Bedrohung zu beseitigen.


Hierbei ermächtigt Section 604 des Trade Act von 1974 in seiner geänderten Fassung (19 U.S.C. § 2483) den Präsidenten, den Inhalt von Gesetzen, die die Einfuhrbehandlung betreffen sowie die daraus resultierenden Maßnahmen, einschließlich der Aufhebung, Änderung, Fortführung oder Auferlegung von Zollsätzen oder anderen Einfuhrbeschränkungen, in den Harmonized Tariff Schedule of the United States (HTSUS) aufzunehmen.

Auswirkungen für Automobilindustrie und Verbraucher 

Die angekündigten Sonderzölle würden sich auf die gesamte Lieferkette auswirken, absehbar zu Verzögerungen und höheren Kosten bzw. Preisen für Autos und Autoteile führen. Verlagerungen von Produktionsstätten in die USA und damit einhergehend eine Schwächung der deutschen und europäischen Wirtschaft sind nicht auszuschließen. Derartige Zölle belasten damit nicht nur die Automobilindustrie, sondern auch die Verbraucher und führen absehbar zu Handelskonflikten mit der EU und anderen Ländern.

EU-Kommission hat Verhandlungen angekündigt

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat bereits weitere Verhandlungen mit den USA angekündigt. Noch sind die Sonderzölle nicht in Kraft und könnte durch ein entsprechendes Handelsabkommen verhindert werden. Sollten die Verhandlungen scheitern, sind in dem sich möglicherweise anbahnenden Handelskrieg Gegenmaßnahmen der EU und ihrer Mitgliedstaaten zu erwarten mit dem Ziel, die heimische Wirtschaft zu schützen und zu unterstützen (u.a. Gegenzöllen auf US-amerikanische Produkte, Förderung der heimischen Industrie durch Steuererleichterungen bzw. Subventionen). Konkrete Gegenmaßnahmen sind jedoch noch nicht angekündigt. 

Was Unternehmen jetzt beachten müssen

Unternehmen der Automobilindustrie sollten das Inkrafttreten der US-Sonderzölle im Blick behalten und sorgfältig prüfen, ob die Einfuhr ihrer Produkte in die USA von den Sonderzöllen betroffen ist und welche Handlungsoptionen ihnen zur Schadensbegrenzung zur Verfügung stehen. Ausweitungen der Zölle auf weitere Autoteile sollten laufend überprüft werden. Auch ist zu empfehlen, sich regelmäßig über eventuelle Gegenmaßnahmen der EU-Kommission zu informieren.

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