Die neuen Datenvorschriften gehen davon aus, dass die Daten, die in einer Maschine, insoweit dann auch in einem Lkw, generiert werden, grundsätzlich dem Eigentümer respektive dem Betreiber des Lkw zustehen.
Tatsache ist aber, dass die von dem Fahrzeug generierten Daten erst einmal automatisch dem Hersteller zur Verfügung gestellt werden. Unabhängig von den bisher bekannten Schutzpositionen für personenbezogene Daten gibt es jetzt also erstmals auch Vorgaben für die Nutzung von Maschinendaten. Diese Regeln werden auch im Transportbereich einige Änderungen bewirken und neue Vereinbarungen erfordern.