Ein Pflaumenkern im Früchtemüsli stellt keinen Produktfehler dar, da der Durchschnittsverbraucher mit natürlichen Rückständen wie Kernen rechnet.
Europäisches Parlament verabschiedet Richtlinie in geänderter Fassung und sorgt für erstmalige Verankerung des sog. Rechts auf Reparatur
Zeigt sich ein Sachmangel der Kaufsache bereits im Rahmen eines Vorfertigungsprozesses und kommt es deshalb nicht mehr zum Abschluss des Einbauvorgangs, ist ein „Einbau“ gemäß § 439 Abs. 3 BGB dennoch zu bejahen
Gesteigerte Verkehrssicherungspflichten für Händler im Einzelfall insbesondere dann, wenn Händler neues Erzeugnis mit anderen Gebrauchs- und Sicherheitserwartungen in Verkehr bringt.
Massenverfahren – die sog. Dieselverfahren sind dabei wohl die bekanntesten – führen zu einer intensiven Belastung der staatlichen Gerichte in allen Instanzen. Bisher fehlt es an einem wirksamen gesetzlichen Instrumentarium, um derartige Klagewellen effizient zu bündeln und einheitlich zu entscheiden.

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