Ist jeder Datenschutzverstoß automatisch ein Kontrollverlust – und damit ein Schaden? Der BGH sagt nein. Der Erhalt einer unverlangten Werbe-E-Mail kann an sich auch noch keinen Kontrollverlust begründen.“
Die dauerhafte Speicherung von personenbezogenen Daten zur Durchsetzung eines virtuellen Hausverbotes ist datenschutzrechtlich zulässig. So sieht es zumindest die sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte in ihrem aktuellen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2022.
Online-Händler müssen den Kunden einen Gastzugang für Bestellungen zur Verfügung stellen. Dies hat die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) in einen Beschluss mit Hinweisen für den Online-Handel veröffentlicht.

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