Mit dem am 11. September 2025 veröffentlichten Referentenentwurf zur Umsetzung der neuen EU-Produkthaftungsrichtlinie (EU) 2024/2853 legt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Grundlage für die erste grundlegende Reform des Produkthaftungsrechts seit 1989.
Nicht alles, aber doch sehr vieles wird zukünftig im Bereich des Produkthaftungsrechts „neu“ sein.
Insbesondere in den Segmenten Automotive und Mobilität, aber auch in vielen anderen Industriebereichen, sind sog. just-in-time Lieferverträge an der Tagesordnung. Die Teilepreise und sonstigen Lieferbedingungen werden dabei regelmäßig in langfristigen Rahmenvereinbarungen festgeschrieben.

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