BGH-Grundsatzentscheidung zur Haftung beim Verkauf von Futtermitteln
Mit Urteil vom 22. Oktober 2014 (Az. VIII ZR 195/13) hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem von GvW eingeleiteten Verfahren eine Grundsatzentscheidung zur Haftung von Futtermittelverkäufern getroffen.
Die von den Hamburger GvW-Anwälten Dr. Ronald Steiling und Saskia Soravia angestoßene Revision gegen ein Urteil des OLG Oldenburg hatte damit Erfolg. Das Oberlandesgericht hatte eine verschuldensunabhängige Haftung des Futtermittelverkäufers uneingeschränkt, d. h. auch beim bloßen Verdachts eines Mangels bejaht. Einer derart weitreichenden Inanspruchnahme des Verkäufers hat der BGH nunmehr eine klare Absage erteilt.
Mehr zu dieser Entscheidung finden Sie in unserem Newsletter. Einen kompakten Überblick zu aktuellen Entwicklungen im Futterrecht bietet unsere GvW Afterwork Veranstaltung "Update Futtermittelrecht" am 2. Dezember 2014 in Hamburg (mehr).
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