18 September 2026 Pressemitteilungen

GvW auch in Berufungsinstanz gegen AGG-Entschädigungskläger erfolgreich

Das Landesarbeitsgericht Hamm hat die Berufung in einem Verfahren um eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zurückgewiesen. Bereits das Arbeitsgericht Herne hatte die Klage wegen treuwidrigen Verhaltens abgewiesen. Damit hat sich das von GvW Graf von Westphalen vertretene Unternehmen auch in zweiter Instanz durchgesetzt (LAG Hamm, Urteil vom 15. September 2026, Az. 17 SLa 332/26, nicht rechtskräftig).

Ein schwerbehinderter Jurist bewarb sich über LinkedIn auf eine hochdotierte Stelle bei dem Unternehmen. Nach der Absage verlangte der Bewerber eine Entschädigung von mindestens 40.000 Euro. Er machte geltend, wegen seiner Behinderung diskriminiert worden zu sein. Als Indiz führte er unter anderem an, dass das Unternehmen die freie Stelle nicht vorab der Agentur für Arbeit gemeldet hatte.

Nachdem das Unternehmen die Forderung zurückgewiesen hatte, erhob der erfolglose Bewerber Klage vor dem Arbeitsgericht Herne. Das Gericht wies die Klage ab. Der Kläger habe die Schutzvorschriften des SGB IX und des AGG für eigene Zwecke treuwidrig instrumentalisiert und geradezu geschäftsmäßig Entschädigung verlangt. Auch die dagegen gerichtete Berufung vor dem Landesarbeitsgericht Hamm blieb ohne Erfolg. 

GvW hat das Unternehmen in dem Verfahren durch Karsten Kujath, Partner am Frankfurter Standort, vertreten.

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