02 Oktober 2026 Pressemitteilungen

"Im besten Netz": GvW auch vor dem OLG Düsseldorf für 1&1 gegen die Deutsche Telekom erfolgreich

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Telekom bestätigt. Damit ist GvW Graf von Westphalen auch in zweiter Instanz für 1&1 erfolgreich. Der 20. Zivilsenat hat die Berufung der Deutschen Telekom in vollem Umfang zurückgewiesen (Az. I-20 U 63/26).

Gegenstand des Verfahrens ist die Netzkennung "Im besten Netz". Die Deutsche Telekom hatte im Rahmen ihrer im Januar 2026 gestarteten Werbekampagne "Besser im besten Netz" die Netzkennung auf den Smartphone-Displays ihrer Kundschaft per Over-the-Air-Update geändert. Statt "telekom.de" zeigten die Geräte von Millionen Nutzenden die Werbebotschaft "Im besten Netz" an.

Die Aktion sorgte von Beginn an für erhebliches Aufsehen. Die Telekom selbst bewarb die geänderte Netzkennung als "besonderes Extra" ihrer Kampagne. Kundinnen und Kunden reagierten dagegen verunsichert und verärgert: Manche hielten die Anzeige zunächst für einen Hackerangriff, andere kritisierten, ihr Smartphone sei keine Werbefläche. Abschalten ließ sich die Anzeige nicht. Fachmedien wie heise online, CHIP und GIGA berichteten ausführlich; die FAZ titelte "Telekom blamiert sich mit Netzkennung". Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband ging gegen die Kampagne vor. Kurz nach der einstweiligen Verfügung stellte die Telekom die gewohnte Netzkennung wieder her.

Auf Antrag von 1&1 hatte das Landgericht Düsseldorf der Deutschen Telekom diese Praxis im Februar 2026 per einstweiliger Verfügung untersagt und die Verfügung nach Widerspruch der Telekom im März 2026 durch Urteil bestätigt. Das Gericht war der Argumentation von GvW gefolgt, dass die werbliche Änderung der Netzkennung gegen Datenschutz- und Wettbewerbsrecht verstößt. Gegen das Urteil legte die Deutsche Telekom Berufung ein.

Das OLG bestätigt die Entscheidung des Landgerichts in allen Punkten. Die wichtigsten Aussagen des Senats:

  • Die Netzkennung ist Werbung. Die Angabe "Im besten Netz" an der Stelle, an der üblicherweise der Netzbetreiber steht, informiert nicht sachlich über das verbundene Netz, sondern vermittelt in erster Linie eine Werbebotschaft mit Spitzenstellung. Sie soll Bestandskunden zum Abschluss weiterer Verträge oder zur Vertragsverlängerung bewegen und vom Wechsel zur Konkurrenz abhalten. Die frühere Kennung "telekom.de" verstehen Kunden dagegen als bloßen Hinweis auf den Netzbetreiber.
  • Die Werbung belästigt unzumutbar (§ 7 Abs. 1 UWG). Nutzende können sich der Botschaft nicht entziehen, weil sie bei jedem Einschalten des Telefons auf dem Home-Bildschirm erscheint – gerade in dem Moment, in dem sie dem Display besondere Aufmerksamkeit widmen. Anders als einmalige Pop-ups erscheint die Anzeige beharrlich, auf gleicher Höhe wie die für Nutzende wichtige Anzeige der Datenverbindung (z. B. "5G"). Den Vergleich der Telekom mit der Ansprache in der Fußgängerzone weist der Senat zurück: Dort kann man ausweichen, beim eigenen Smartphone nicht.
  • Eingriff in die Privatsphäre. Ein erheblicher Teil der Kundschaft nimmt die nicht selbst veranlasste Änderung in ihrem höchstpersönlichen Bereich mit erheblicher Irritation wahr. Mangels vorheriger Information bleibt unklar, wie es zu der Änderung kam; Kunden ordnen sie deshalb nicht als "Werbegag" ein.
  • Rechtswidrige Datenverarbeitung (DSGVO i. V. m. § 3a UWG). Für das Update verarbeitete die Telekom personenbezogene Kundendaten wie die IMSI ohne Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO. Die Auswahl der Geräte und das Ausspielen des Updates bilden eine einheitliche Handlung, die sich nicht künstlich aufspalten lässt. Das OLG bestätigt, dass Art. 5 Abs. 1 lit. a und Art. 6 Abs. 1 DSGVO Marktverhaltensregelungen sind, soweit sie Datenverarbeitung zu Werbezwecken regeln – Mitbewerber können DSGVO-Verstöße damit wettbewerbsrechtlich verfolgen. Die Telekom hatte das Update einzig zur Änderung der Netzkennung veranlasst.

Das Urteil ist nicht revisibel.

GvW hat 1&1 in beiden Instanzen durch Dr. Axel von Walter und Isabel Raab (beide Digitalisierung & Technologie, München) vertreten.

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