GvW Veranstaltung

22 November 2018
Frankfurt

Das BAG und die DSGVO: (Notwendiger) Anpassungsbedarf in der Rechtsprechung?

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 23. August 2018 – 2 AZR 133/18 – die gerichtliche Verwertung von Kameraaufnahmen eines Arbeitnehmers für zulässig erklärt – ein praxisnahes und arbeitgeberfreundliches Urteil, findet Dr. Philipp Wiesenecker, Partner und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei GvW Graf von Westphalen.

Nachholbedarf einzelner Senate des BAG im geltenden Datenschutzrecht hingegen sieht Dr. Stefan Brink, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg und damit anerkannter Fachmann für Datenschutz.

Freuen Sie sich auf eine anregende, kontroverse und sicher lehrreiche Podiumsdiskussion mit vielen Gelegenheiten zu Fragen und zum fachlichen Austausch.

Die Veranstaltung beginnt um 17:30 Uhr.

GvW Graf von Westphalen Frankfurt

Ulmenstraße 23-25

60325 Frankfurt

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