GvW Veranstaltung
No-Russia-Clause und Sanktionsumgehungen vertraglich regeln
Im 14. Sanktionspaket ergänzt die Europäische Union die No-Russia-Clause um weitere Aspekte. Die Erweiterung beinhaltet die Lizenzvergabe und die Weitergabe geistiges Eigentums sowie weitere Warengruppen in Anhang XL. EU-Exporteure müssen bei Verkauf, Lieferung, Weitergabe oder Ausfuhr bestimmter gelisteter Güter und Technologien in ein Drittland die Ausfuhr nach Russland und Wiederausfuhr zur Verwendung nach Russland vertraglich untersagen.
Tanja Galander erläutert, welche Fristen gelten, welche Abhilfemaßnahmen getroffen werden müssen und wie die Musterklausel genutzt werden kann. Sie erfahren zudem, wie Sie die No-Russia-Clause konkret in der Geschäftspraxis umsetzen und in Ihre Geschäftsverträge einbauen können.
Weitere Informationen zum Webinar der IHK Rhein-Neckar finden Sie hier.