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Schiedsverfahren im Chinageschäft – eine echte Alternative?
Von den drei im internationalen Wirtschaftsverkehr wichtigsten Formen der Streitbeilegung - staatliche Gerichtsbarkeit, Mediation und Schiedsverfahren — kommen Schiedsverfahren im China-Geschäft eine große Bedeutung zu. Bei Schiedsverfahren handelt es sich um eine private Form der Streitbeilegung. Schiedsverfahren basieren auf einer Parteivereinbarung: Schiedsgerichte entscheiden anstatt staatlicher Gerichte und dieses Schiedsurteil hat vergleichbare Rechtskraftwirkungen wie ein staatliches Gerichtsurteil.
Folgende Faktoren machen Schiedsvereinbarungen zu einem wesentlichen Bestandteil chinabezogener Verträge: China ist Mitglied des sog. New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche („NYÜ"). Mittlerweile sind über 150 Staaten Partei dieses Übereinkommens. Ein in China erlassener Schiedsspruch kann daher in allen anderen Signatarstaaten vollstreckt werden und vice versa. Die Schiedsordnungen der relevanten internationalen Schiedsinstitutionen gestalten Schiedsverfahren zu einem Teil als „konsensuales" Verfahren aus: ein Merkmal, dass gut zur chinesischen Kultur passt.
Zahlreiche deutsche und internationale Firmen verwenden daher Schiedsklauseln in ihren chinabezogenen Verträgen. Hierzu zählen Liefer – und Anlageverträge, Joint- Venture Verträge aber auch Verträge der chinesischen Tochtergesellschaften mit in- und ausländischen Vertragspartnern. Hier gilt es aber im China-Kontext einige Besonderheiten zu beachten um sicherzustellen, dass die Schiedsklausel auch wirksam vereinbart wurde. Last but not least: Entscheidend ist und bleibt die Vollstreckung in China und wie man letztlich wirklich seinen Anspruch durchsetzt bzw. zu seinem Geld kommt.
Zu all diesen Themen und erhalten Sie Einblicke und Informationen von unserem langjährigen China-Praktiker Dr. Björn Etgen aus erster Hand.
Beteiligt
GvW Graf von Westphalen - Stuttgart
Forststraße 7 - Bosch Areal
70174 Stuttgart
Deutschland