Antidumpingrecht
Vertretung in Antidumping- und Antisubventionsverfahren
Die Verhängung von Antidumping-Zöllen ist die wohl gebräuchlichste, aber auch einschneidenste Maßnahme zum Schutz der EU-Industrie vor vermeintlich unlauteren Handelspraktiken im internationalen Wettbewerb. Greift ein Drittstaat selbst durch Subventionen zur Förderung des Exports in den internationalen Wettbewerb ein, können – nach Maßgabe des WTO-Subventionsübereinkommens – Ausgleichszölle auf Importe aus diesem Staat verhängt werden.
Wir beraten betroffene Unternehmen und Verbände in Antidumpingverfahren, insbesondere
bei der Antragstellung und der Kontaktaufnahme zur Europäischen Kommission oder den nationalen Behörden
im Untersuchungsverfahren und bei „on spot"-visits der Europäischen Kommission oder des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) in Drittstaaten
bei der Abgabe von Stellungnahmen und dem Ausfüllen des Fragebogens
bei Anhörungen vor der Europäischen Kommission
in Verfahren um die Ausdehnung von Antidumpingzöllen wegen mutmaßlicher Umgehung („anti-circumvention"), um den Anwendungsbereich („scope review") sowie um die Verlängerung von Antidumpingmaßnahmen („expiry review")
Rechtsschutz gegen Antidumping-Maßnahmen
Antidumping-Maßnahmen können Unternehmen empfindlich treffen und vor schwierige wirtschaftliche Herausforderungen stellen. Unsere Anwältinnen und Anwälte kennen die Abläufe von Antidumping-Verfahren und sind mit den Verteidigungsmöglichkeiten bestens vertraut. Wir begleiten Unternehmen bei der Anfechtung von Entscheidungen der Europäischen Kommission, insbesondere der Verhängung vorläufiger oder endgültiger Antidumping-Maßnahmen und bei der Einlegung von Rechtsbehelfen gegen Einfuhrabgabenbescheide.