F-Gas-Verordnung
Mit der Verordnung (EU) 2024/573 verschärft die Europäische Union ihre Klimapolitik deutlich: Der schrittweise Ausstieg aus fluorierten Treibhausgasen (F-Gase) wird verbindlich – mit ambitionierten Quotenreduzierungen, erweiterten Verwendungs- und Inverkehrbringungsverboten sowie neuen Anforderungen an Hersteller, Betreiber und Servicedienstleister. Die Regelungen betreffen nicht nur die Kälte-, Klima- und Wärmepumpentechnik, sondern auch viele industrielle Anwendungen. Unternehmen müssen ihre Prozesse, Lieferketten und Produktstrategien jetzt anpassen, um rechtliche Risiken und wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden.
Unsere Anwältinnen und Anwälte begleiten Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Vorgaben – praxisnah, branchenorientiert und mit klarem Fokus auf rechtssichere Lösungen. Wir unterstützen bei der strategischen Neuausrichtung, der rechtlichen Bewertung technischer Alternativen, der Einhaltung von Meldepflichten und Zertifizierungsanforderungen sowie in der Kommunikation mit Umweltbehörden. Gerade angesichts der deutlich verschärften Sanktionen und Kontrollinstrumente der Marktüberwachung ist eine vorausschauende rechtliche Begleitung unverzichtbar.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Zusammenhang mit der F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573
Rechtliche Bewertung der neuen Inverkehrbringungs- und Verwendungsverbote
Beratung zur Registrierung und Pflichten im neuen EU-F-Gas-Portal
Vertragsgestaltung entlang der Lieferkette unter Einbeziehung der neuen Vorgaben
Schulung von Personal im Umgang mit neuen Zertifizierungs- und Qualifikationsanforderungen
Kommunikation mit Behörden und Unterstützung bei Betriebsprüfungen und Marktüberwachung
Rechtliche Begleitung beim Rückbau und bei der Entsorgung bestehender Anlagen
Vertretung in Bußgeldverfahren und Streitigkeiten im Zusammenhang mit F-Gas-Pflichten
Compliance-Checks und Aufbau interner Kontrollsysteme für F-Gas-relevante Prozesse

