Futtermittelrecht

Im Futtermittelrecht greifen Vorgaben aus Agrarrecht, Lebensmittelrecht, Produktsicherheit und Binnenmarktrecht ineinander. Unternehmen entlang der gesamten Lieferkette – von Herstellern über Importeure bis hin zu Händlern und Lohnherstellern – unterliegen strengen Anforderungen an Sicherheit, Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und Zulassung von Futtermitteln. Maßgeblich sind insbesondere die EU-Verordnungen wie die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (Basisverordnung), die Verordnung (EG) Nr. 767/2009 über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln, die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 zu Futtermittelzusatzstoffen sowie die Verordnung (EG) Nr. 183/2005 über Futtermittelhygiene. Besondere praktische Relevanz haben zudem die Vorgaben zu tierischen Nebenprodukten nach der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 („TNP-Verordnung“) und der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 142/2011, insbesondere bei der Verwendung, Verarbeitung, Lagerung und dem Transport tierischer Bestandteile in Futtermitteln. Aktuelle regulatorische Entwicklungen betreffen u. a. verschärfte Vorgaben zu Kontaminanten, Transparenzanforderungen in der Lieferkette sowie Nachhaltigkeitsaspekte im Rahmen des European Green Deal und der „Farm-to-Fork“-Strategie.

Eine rechtssichere Umsetzung dieser komplexen Vorgaben erfordert eine präzise Einordnung der jeweiligen Produkte sowie ein tiefes Verständnis der regulatorischen Anforderungen auf nationaler und europäischer Ebene. Die Anwältinnen und Anwälte von GvW beraten umfassend im Futtermittelrecht – von der Produktentwicklung über die Markteinführung bis hin zur behördlichen Kontrolle. Dazu gehört auch die Beratung zu tierischen Nebenprodukten, Zulassungs- und Registrierungspflichten nach der TNP-Verordnung sowie zu vertraglichen Strukturen in der Liefer- und Produktionskette, insbesondere bei Lohnherstellerverträgen und Qualitätssicherungsvereinbarungen. Unsere Kanzlei verbindet regulatorisches Know-how mit einem klaren Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge und unterstützt Mandanten dabei, Risiken zu minimieren und Compliance effizient umzusetzen.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Futtermittelrecht:


Einordnung von Futtermitteln, Zusatzstoffen und Vormischungen nach EU-Recht 


Beratung zu Zulassungs- und Registrierungsverfahren (z. B. für Futtermittelzusatzstoffe)


Prüfung und Gestaltung von Kennzeichnung und Werbeaussagen 


Unterstützung bei der Einhaltung von Hygiene- und Sicherheitsanforderungen 


Beratung zur Rückverfolgbarkeit und Dokumentationspflichten entlang der Lieferkette


Begleitung bei behördlichen Kontrollen und Audits


Unterstützung bei Produktrückrufen und Risikobewertungen


Vertragsgestaltung entlang der Lieferkette (Herstellung, Vertrieb, Import)


Vertretung gegenüber Überwachungsbehörden und vor Gerichten


Beratung zu aktuellen regulatorischen Entwicklungen auf EU-Ebene (z. B. Nachhaltigkeit, Green Deal)


 

Pflichtfeld *