Lebensmittelrecht
Lebensmittelunternehmen stehen vor komplexen regulatorischen Anforderungen, die Marktzugang, Kennzeichnung und die Krisenfestigkeit von Produkten maßgeblich prägen. Hersteller, Importeure, Händler und Plattformen bewegen sich in einem dichten Regelwerk aus EU-Basisverordnung, LFGB, LMIV und LMIDV, Hygienerecht sowie – je nach Produkt und Aussage – Novel-Food- und Health-Claims-Recht. Hinzu kommen aktuelle Anforderungen, etwa durch das BPA-Verbot bei Lebensmittelkontaktmaterialien seit dem 20. Januar 2025 und die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR, die ab dem 12. August 2026 gilt.
Worauf es bei der Rechtsberatung im Lebensmittelrecht ankommt, ist die frühe Übersetzung regulatorischer Anforderungen in belastbare Produkt- und Vertriebsentscheidungen. Genau hier setzt unsere Kanzlei an: Die Anwältinnen und Anwälte von GvW beraten entlang des gesamten Produktlebenszyklus – von der Entwicklung über Kennzeichnung und Vermarktung bis zu Beanstandungen, Rückrufen und behördlichen Verfahren. So entsteht Rechtsberatung, die juristisch präzise und zugleich operativ nutzbar ist.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Lebensmittelrecht umfassen insbesondere:
Einordnung von Produkten und Produktkategorien
Bewertung von Zutaten, Zusatzstoffen und neuartigen Lebensmitteln
Erstellung und Prüfung von Kennzeichnungen, Pflichtangaben und Allergenhinweisen
Begleitung bei Produktentwicklung, Verpackung und Relaunches
Prüfung von Nährwert- und Gesundheitsangaben
Beratung zu Lebensmittelkontaktmaterialien
Unterstützung bei Vertriebsmodellen im stationären Handel und im E-Commerce
Vertragsgestaltung entlang der Herstell- und Lieferkette
Begleitung bei Behördenanfragen, Beanstandungen und Probenahmen
Krisenmanagement bei Rückrufen und öffentlichen Warnungen
Prüfung und Gestaltung von Werbeaussagen und Claims und Erstellung von Lieferverträgen, Lohnherstellerverträgen sowie vertragliche Besonderheiten im Lebensmittelrecht








