Öffentliches Baurecht

Das Öffentliche Baurecht gehört seit vielen Jahren zum Kernbereich unserer Sozietät. Unsere Praxis umfasst das gesamte Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht. Wir beraten Sie bundesweit in der Immobilienprojektentwicklung, gemeinsam mit unseren Kollegen des Privaten Bau- und Architektenrechts sowie des Immobilienrechts und häufig in interdisziplinären Teams mit Fachplanungen und Sachverständigenbüros. Wir führen Verwaltungsverfahren, verhandeln für und mit Behörden, und vertreten Sie in allen Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit. In sämtlichen Bereichen sind wir sowohl für private Unternehmen und Family Offices tätig als auch für die öffentliche Hand.

Häufige Beratungsfelder sind:


Begleitung Städtebaulicher Projekte und Quartiersentwicklungen (Immobilienprojektentwicklungen und Anlagenbau, BIDs und HIDs: Business Improvement Districts und Housing Improvement Districts)


Beratung von Kommunen/der Immobilienwirtschaft bei der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen und sonstigen städtebaulichen Satzungen, Konversion von Altflächen


Erstellung und Verhandlung Städtebaulicher Verträge (z.B. Erschließungsverträge, Durchführungsverträge, Regelungen zur Kostentragung)


Beratung bei der Erlangung von Baurecht/ Baugenehmigungen, Verteidigung und Angriff von Baugenehmigungen (Nachbarklagen)


Begleitung von (großflächigen) Einzelhandelsprojekten


Beratung bei der Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gewerbebetrieben und industriellen Anlagen, einschließlich aller Fragen des Immissionsschutzes und des Störfallrechts


Öffentlich-rechtliche Beratung im Rahmen von Immobilientransaktionen (immobilienrechtliche Due Diligence, Genehmigungsfragen (Bestand, Nutzungsänderungen, Stellplätze, Lärmimmissionen), Bodenverunreinigungen und Altlasten einschließlich Sanierungsverträge, Gestaltung und Begleitung von Forward-Deals)


Brandschutz, insbesondere brandschutzrechtliche Anforderungen bei Bestandsgebäuden


Beratung im Zusammenhang mit Baumschutzsatzungen und allen naturschutzrechtlichen Anforderungen (z.B. Artenschutz, Biotopschutz, Ausgleichsmaßnahmen)


Fragen rund um Denkmalschutz und Erhaltungssatzungen


Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen (einschließlich Ausgleichsbeträge, Sanierungsgenehmigungen)


Hochwasserschutzrechtliche Aspekte in der Bauleitplanung und in Baugenehmigungsverfahren


Abgabenrechtliche Fragestellungen im Erschließungsbeitragsrecht, bei Ausbaubeiträgen, Anschlussbeiträgen, Benutzungsgebühren


Wir verfolgen für Sie die aktuellsten Entwicklungen im Bereich des Öffentlichen Baurechts (z.B. der neue Baugebietstyp „Urbanes Gebiet“) und gestaltet diese durch unsere Mitarbeit in Fachgremien und -gesellschaften aktiv mit. So können wir neue wirtschaftliche Chancen und Risiken frühzeitig erkennen und in Ihre Beratung einbringen.

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