Recht der Investitionskontrolle
Beratung bei ausländischen Direktinvestitionen
Zur Vermeidung von Gefahren für die deutsche und europäische Sicherheit oder Ordnung kann das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) den Erwerb von bzw. die Beteiligung an deutschen Unternehmen durch ausländische Investoren im Einzelfall überprüfen, unter Auflagen stellen oder sogar verbieten. Die deutsche Investitionskontrolle ist in den vergangenen Jahren mehrfach verschärft worden und erfasst inzwischen nicht nur Rüstungsgüter und kritische Infrastrukturen, sondern etwa auch als kritisch angesehene Technologien sowie den Gesundheitssektor. Insbesondere hat dabei bereits der Zeitraum vor dem eigentlichen Abschluss eines Veräußerungsvertrages an Bedeutung gewonnen. Gleichzeitig sorgen zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe und lange Prüffristen für erhebliche Rechtsunsicherheit. Sowohl für erwerbende als auch für veräußernde Unternehmen ist es daher umso wichtiger, die einschlägigen Vorgaben zu kennen und zu beachten.
Unsere Kanzlei unterstützt deutsche und ausländische Unternehmen umfassend
bei der Prüfung, ob ein geplantes Veräußerungs- bzw. Erwerbsvorhaben eine investitionskontrollrechtliche Prüfung erfordern oder auslösen könnte,
im Rahmen des Verkaufsprozesses bei der Berücksichtigung der außenwirtschaftsrechtlichen Vorgaben zur deutschen Investitionskontrolle
bei der Ermittlung eines rechtssicheren und zugleich ökonomischen Vorgehens im Hinblick auf die Meldung betroffener Erwerbe
bei der Vertretung gegenüber und der Kommunikation mit dem BMWK im Vorfeld sowie während laufender Prüfverfahren
bei der Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung oder einer Freigabe beim BMWK sowie bei der etwaigen Verhandlung öffentlich-rechtlicher Verträge.
Vermeidung aufwändiger Rückabwicklungen und empfindlicher Sanktionen
Die Verschärfung der Investitionskontrolle äußert sich schwerpunktmäßig auch gerade im Bereich der möglichen Sanktionierung von Verstößen gegen die außenwirtschaftsrechtlichen Vorgaben. Nicht nur ist bei bestimmten meldepflichtigen Erwerben ein Vollzugsverbot zu beachten und besteht in bestimmten Konstellationen die Gefahr der Verpflichtung zu einer aufwändigen und kostenintensiven Rückabwicklung bereits vollzogener Verträge. Unter Umständen drohen auch empfindliche Geldstrafen und Bußgelder bis hin zu Gefängnisstrafen. Unsere erfahrenen Anwältinnen und Anwälte beraten Sie umfassend in jedem Stadium einer Direktinvestition, um Verstöße zu vermeiden und Ihre Investitionsvorhaben zu einem zeitnahen und erfolgreichen Abschluss zu bringen.