Rechtberatung zur EmpCo
Die Empowering Consumers for the Green Transition Directive (EmpCo) ist Teil des europäischen Green Deals und soll Verbraucherinnen und Verbraucher stärker vor irreführenden Umweltversprechen schützen. Die Richtlinie erweitert insbesondere die Vorgaben der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UCPD) und führt neue Transparenzpflichten für Unternehmen ein. Im Fokus stehen unter anderem Umweltwerbung, Nachhaltigkeitsclaims („Green Claims“), Haltbarkeitsaussagen und Reparierbarkeitsinformationen. Unternehmen müssen künftig sicherstellen, dass Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen nachvollziehbar, belegbar und nicht irreführend sind. Andernfalls drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, behördliche Maßnahmen oder Reputationsschäden.
Für Hersteller, Händler und Dienstleister bedeutet die Umsetzung der EmpCo-Richtlinie, ihre Marketing-, Produkt- und Nachhaltigkeitskommunikation rechtlich zu überprüfen und anzupassen. Dies betrifft insbesondere Umweltlabels, Klimaneutralitätsversprechen, Aussagen zur Lebensdauer von Produkten oder zur Reparierbarkeit. Unsere Anwältinnen und Anwälte beraten Unternehmen umfassend im Zusammenhang mit der EmpCo-Richtlinie, von der rechtlichen Bewertung von Nachhaltigkeitsaussagen über die Anpassung von Marketingstrategien bis hin zur Entwicklung von Compliance-Strukturen im Zusammenspiel mit weiteren ESG-Regelwerken der EU.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Zusammenhang mit der Rechtsberatung zur EmpCo-Richtlinie:
Prüfung von Umwelt- und Nachhaltigkeitsclaims in Werbung, Verpackung und Produktkommunikation
Beratung zu den neuen Anforderungen an Green Claims und Umweltlabels
Rechtliche Bewertung von Aussagen zu Klimaneutralität, CO₂-Kompensation und Nachhaltigkeitsstrategien
Unterstützung bei der Anpassung von Marketing- und Werbekampagnen an die EmpCo-Vorgaben
Prüfung von Informationen zur Produktlebensdauer, Haltbarkeit und Reparierbarkeit
Beratung zur Vermeidung von Greenwashing-Risiken und wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen
Entwicklung von Compliance- und Freigabeprozessen für Nachhaltigkeitskommunikation
Beratung zu Schnittstellen zwischen EmpCo, Green Claims Directive und anderen ESG-Regulierungen der EU
Vertretung in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit Umweltwerbung
Schulungen für Marketing-, Compliance- und Nachhaltigkeitsteams zu den neuen EU-Vorgaben

