Schutz vor Markenverletzungen und Patentverletzungen in der Türkei
Marken, Patente, Gebrauchsmuster und Geschmacksmuster – unsere türkischen Anwältinnen und Anwälte beraten Unternehmen dabei, ihre gewerblichen Schutzrechte auch in der Türkei zu sichern.
Eintragung von Marken, Patenten und anderen gewerblichen Schutzrechten
Viele unserer Mandantinnen und Mandanten, die in der Türkei ein Unternehmen gründen oder die über Vertriebskooperationen in den türkischen Markt eintreten, veranlassen die Eintragung ihrer gewerblichen Schutzrechte bzw. treffen sanktionierte Lizenzbestimmungen zur Sicherung ihrer gewerblichen Schutzrechte. Die türkischen Regelungen zum gewerblichen Rechtsschutz sind in verschiedene internationale Bestimmungen eingebettet. Schutz kann daher auch über internationale Eintragungen erreicht werden. Wir sind vertraut im Umgang mit den türkischen Behörden und den internationalen Institutionen, was die Recherchen z.B. nach eingetragenen Marken oder Marken mit Markenschutz ohne Eintragung erheblich erleichtert.
Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte im internationalen und türkischen Recht
Bei Verletzungen gewerblicher Schutzrechte begleiten wir Sie beim Gang vor die spezialisierten Gerichte für gewerblichen Rechtsschutz in der Türkei bzw. vor die jeweils zuständigen internationalen Gerichte. Wir führen Markenverletzungsverfahren durch, verfolgen dabei zivilrechtliche Ansprüche (Unterlassung, Schadensersatz) und beraten auch in Strafverfahren, wenn dies zur Durchsetzung der gewerblichen Schutzrechte erforderlich ist.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte
Recherchen von gewerblichen Schutzrechten in der Türkei
Anmeldung von Marken, Patenten und Geschmackmustern
Einspruchsverfahren gegen Patent-, Markeneintragungen und Eintragungen von Geschmackmustern
Nichtigkeitsklagen gegen eingetragene Marken
Markenverletzungsverfahren (Unterlassungsansprüche, Schadensersatzansprüche, Strafverfahren)
Prozesse vor den türkischen Gerichten im gewerblichen Rechtsschutz
Lizenzvereinbarungen mit Vertriebspartnern, Markenveräußerungs- und Belastungsverträge