Vertriebsrecht: Handelsvertretende in der Türkei

Mit Handelsvertretenden in der Türkei können deutsche Unternehmen in den türkischen Markt eintreten, ohne selbst vor Ort eine Niederlassung zu gründen.

Gesetzlicher Ausgleichsanspruch 

Seit Einführung des neuen HGB bietet das türkische Recht Handelsvertretenden unter bestimmten Voraussetzungen einen gesetzlichen Ausgleichsanspruch bei Beendigung des Vertrages. In der Praxis kommt es häufig zu gerichtlichen Auseinandersetzungen über die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien sowie das Bestehen und die Höhe des Ausgleichsanspruchs. Es empfiehlt sich daher, Regelungen in die Verträge aufzunehmen, die das Streitpotenzial begrenzen. Dies gilt insbesondere auch für Regelungen zu den Provisionen, Vertretungsverhältnissen und zu sog. nachvertraglichen Wettbewerbsverboten – allerdings ist auch hier zu beachten, dass in vielen Fällen nicht zu Lasten der Handelsvertretenden von den gesetzlichen Bestimmungen abgewichen werden kann.

Unsere Beratungsschwerpunkte

 

 


Gestaltung von Handelsvertreter- und Vertragshändlerverträgen


Gestaltung von Vertriebsverträgen


Rechte und Pflichten der Handelsvertretenden


Rechte und Pflichten der Auftraggebenden (Prinzipals)


Provisionen


Handelsvertreterausgleich


Kündigung von Handelsvertretenden, Beendigung von Handelsvertreterverhältnissen


Allgemeine Geschäftsbedingungen


Gerichtliche Auseinandersetzungen


Fachleute im deutschen und türkischen Vertriebsrecht

Gerichtsstandvereinbarungen schaffen für die Vertragsparteien die Möglichkeit, sich gemeinsam auf einen Gerichtsstand zu verständigen. Unsere Anwältinnen und Anwälte sind im deutschen und im türkischen Vertriebsrecht spezialisiert und können daher Empfehlungen aussprechen, welcher Gerichtsstand sich für Sie in der individuellen Situation empfiehlt.

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