Unternehmen in der Türkei gründen

Immer mehr deutsche Unternehmen planen ihren Markteintritt in die Türkei. Viele Investierende entscheiden sich dabei nicht nur für den Vertrieb ihrer Produkte durch Handelsvertreterinnen und -vertreter sondern sogar für den Weg einer eigenen Niederlassung in der Türkei durch Gründung einer Gesellschaft oder eines Verbindungsbüros.

Gründung einer türkischen Gesellschaft

Deutsche Investierende, die in der Türkei operativ tätig sein wollen, bevorzugen bei ihrem Engagement die Gründung einer GmbH (Limited Şirket) oder einer AG (Anonim Şirket). Diese Gesellschaftsformen sind den deutschen GmbHs und AGs ähnlich, weisen aber im Einzelnen wichtige Unterschiede auf, mit denen man sich vor dem Markteintritt in die Türkei beschäftigen sollte.

Bei der Wahl der richtigen Gesellschaftsform gilt es, in der konkreten Situation die Vor- und Nachteile der türkischen GmbH und der AG miteinander abzuwägen. Die Höhe des zur Verfügung stehenden Gründungskapitals, der Verwaltungsaufwand, die Flexibilität der Gesellschaftsform, Haftungsrisiken und steuerliche Aspekte sind dabei maßgebliche Entscheidungskriterien. 

Unsere Beratungsschwerpunkte:


Beratung bei der Wahl der Gesellschaftsform


Gesellschaft gründen


Verhandlungen mit türkischen Behörden


Maßgeschneiderte Gesellschaftsverträge mit Beteiligungs- und Exit-Möglichkeiten und Anstellungsverträge für Geschäftsführende und Vorstände


Persönliche Haftung der Gesellschafterinnen und Gesellschafter


Umwandlung der Gesellschaft, Übertragung von Gesellschaftsanteilen


Auflösung der Gesellschaft


Joint Ventures mit türkischen Kooperationsunternehmen


Unternehmenskäufe


Verbindungsbüro in der Türkei

Für Unternehmen, die sich mit dem türkischen Markt vertraut machen und vor Ort ein Netzwerk aufbauen wollen, bietet sich ein Verbindungsbüro in der Türkei als Niederlassung an. Das Verbindungsbüro wickelt dabei keine Geschäfte ab, sondern stellt lediglich die Repräsentanz der deutschen Muttergesellschaft vor Ort dar. Die Errichtung eines Verbindungsbüros muss von den türkischen Behörden genehmigt werden. 

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