Synopse und Handreichung zum Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG)

Neues Datenschutzrecht für Telekommunikation und Telemedien

Am 1. Dezember 2021 ist das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) in Kraft getreten. Das TTDSG passt die bisherigen Datenschutzbestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und des Telemediengesetzes (TMG) an die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) an und setzt Vorgaben der ePrivacy-Richtlinie um.

Durch die Zusammenfassung der Datenschutzbestimmungen aus dem TKG und dem TMG in einem einheitlichen Gesetz wollte der Gesetzgeber Rechtsunsicherheiten beseitigen. Die anfangs beabsichtigte Einheitlichkeit der Regelungen ist im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens in den Hintergrund getreten ist. Am Ende steht ein Gesetz, das außerordentlich heterogene Themen – nicht nur des Datenschutzes – erfasst, die datenschutzrechtlichen Vorgaben für die Telekommunikation und für Telemedien getrennt regelt und auch weiterhin Abgrenzungsfragen im Nebeneinander verschiedener Rechtsquellen aufwirft.

Bei näherer Betrachtung bleiben damit zahlreiche Praxisfragen offen, die aufgrund des weiten Anwendungsbereichs für Unternehmen branchenübergreifend relevant sein können.

Synopse zum TKG (bis 30.11.2021) und zum TMG

Wie bereits für das TKG haben wir in Kooperation mit dem Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) auch für das TTDSG eine umfassende Synopse erstellt. Die Synopse stellt die Regelungen des TTDSG den „alten“ Regelungen aus dem TKG und TMG gegenüber und macht hierdurch die Änderungen leicht erkennbar. Zudem führt die Synopse die Gesetzesbegründungen zum TTDSG (BT-Drs. 19/27441 vom 9. März 2021 und BT-Drs. 19/29839 vom 19. Mai 2021) zusammen und ordnet diese den einzelnen Vorschriften zu. Schließlich zeigt die Synopse die Bezüge zu den einschlägigen Vorschriften der ePrivacy-Richtlinie auf.

Neben der Synopse bieten der VATM und GvW eine Handreichung zum neuen Gesetz an. Darin beantworten wir unter anderem folgende Fragen: Was ist neu und was bleibt erhalten? Was müssen Unternehmen zu den einzelnen Vorschriften wissen? Welcher Handlungsbedarf besteht in datenschutzrechtlicher Hinsicht und welche Fragen bleiben offen? Die Handreichung liefert auf 18 Seiten einen schnellen Überblick für die Praxis.

TKMoG

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