Neues Recht für die digitale Wirtschaft
Am 01.12.2021 ist das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft getreten. Investitionsfreundliche Regulierung, flächendeckende Versorgung mit angemessenen und ausreichenden Dienstleistungen, Schaffung einer rechtssicheren Basis für Innovation und Digitalisierung. Das sind zentrale Ziele der Modernisierung des Telekommunikationsrechts. Grundlage für die umfassende Novellierung des Telekommunikationsgesetzes ist der Europäische Kodex für die elektronische Kommunikation vom 11.12.2018, der von den EU-Mitgliedstaaten bis zum 21. Dezember 2020 in nationales Recht umzusetzen war.
Die Reform ist nicht nur für die „klassischen“ Telekommunikationsanbietenden und -dienste von höchstem Interesse. Webbasierte, so genannte „Over-the-Top“ (OTT)-Dienste werden künftig ebenfalls in den neuen Regulierungsrahmen einbezogen. Darüber hinaus bilden digitale Infrastrukturen branchenübergreifend die Grundlage für eine dynamische Entwicklung neuer Geschäftsmodelle. Industrie 4.0 und Digitalisierung finden auch innerhalb dieses modernisierten Rechtsrahmens statt.