TKMoG

Neues Recht für die digitale Wirtschaft

Am 01.12.2021 ist das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft getreten. Investitionsfreundliche Regulierung, flächendeckende Versorgung mit angemessenen und ausreichenden Dienstleistungen, Schaffung einer rechtssicheren Basis für Innovation und Digitalisierung. Das sind zentrale Ziele der Modernisierung des Telekommunikationsrechts. Grundlage für die umfassende Novellierung des Telekommunikationsgesetzes ist der Europäische Kodex für die elektronische Kommunikation vom 11.12.2018, der von den EU-Mitgliedstaaten bis zum 21. Dezember 2020 in nationales Recht umzusetzen war.

Die Reform ist nicht nur für die „klassischen“ Telekommunikationsanbietenden und -dienste von höchstem Interesse. Webbasierte, so genannte „Over-the-Top“ (OTT)-Dienste werden künftig ebenfalls in den neuen Regulierungsrahmen einbezogen. Darüber hinaus bilden digitale Infrastrukturen branchenübergreifend die Grundlage für eine dynamische Entwicklung neuer Geschäftsmodelle. Industrie 4.0 und Digitalisierung finden auch innerhalb dieses modernisierten Rechtsrahmens statt.

Synopse zum TKG

Das neue TKG enthält umfangreiche und grundlegende Änderungen, die eine Gegenüberstellung der alten und neuen Regelungen unverzichtbar machen. Wir haben daher in Kooperation mit dem Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) auf rund 700 Seiten eine detaillierte inhaltliche Synopse des neuen TKG mit den bislang geltenden Vorschriften erstellt. Die Synopse ordnet auch die Begründung zum neuen TKG den einzelnen Vorschriften zu, und führt dabei die Begründungen aus den verschiedenen Bundestags- und Bundesratsdrucksachen zusammen. Auch die konkreten Bezüge der neuen Gesetzesvorschriften zu den jeweiligen Vorgaben des Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Richtlinie [EU] 2018/1972) werden aufgezeigt.

TTDSG: Neues Datenschutzrecht für die elektronische Kommunikation

Mit der Reform des TKMoG ist auch das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) in Kraft getreten. Das TTDSG passt die bisherigen Datenschutzbestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und des Telemediengesetzes (TMG) an die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) an. Mit unserer Synopse zur Entstehung des TTDSG und unserer Handreichung erhalten Sie hier einen Überblick zu den wesentlichen Änderungen für die praktische Arbeit mit dem neuen Gesetz.

Neue Regelungen zum Kundenschutz im TKG

Das TKMoG bringt zudem wesentliche Änderungen im Bereich des Kundenschutzes mit sich. Welche Änderungen dies sind und welche Praxisfragen sich daraus stellen, erfahren Sie in unserer Handreichung zum Kundenschutz. Unsere Kundenschutz-spezifische Synopse hilft Ihnen dabei, die neuen Vorschriften richtig einzuordnen.

Informiert bleiben

Der Gesetzestext zum TKG ist u.a. auf den Seiten des Bundesamtes für Justiz veröffentlicht (hier). Die einschlägigen Bundestags- und Bundesrats-Drucksachen zum Artikel 1 TKMoG finden Sie hier, und die zum Artikel 13 TTDSG hier. Unsere Anwältinnen und Anwälte behalten die weiteren Entwicklungen im Blick und informieren Sie hier.

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