Tierschutzrecht
Das Tierschutzrecht stellt Unternehmen und Behörden vor komplexe Anforderungen. Ob in der gewerblichen Tierhaltung, im Tierhandel, in der Landwirtschaft oder bei Tierversuchen: Die Regelungen des Tierschutzgesetzes, der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, der Tierschutz-Schlachtverordnung sowie weitere europäische und nationale Vorgaben verlangen genaue Kenntnisse und sorgfältige Umsetzung. Wir unterstützen bei der rechtssicheren Gestaltung von Abläufen, vertreten unsere Mandantinnen und Mandanten in Genehmigungsverfahren sowie bei behördlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Unsere spezialisierten Anwältinnen und Anwälte verbinden rechtliches Know-how mit einem tiefen Verständnis branchenspezifischer Anforderungen. Wir bieten praxisnahe und lösungsorientierte Beratung auf höchstem fachlichen Niveau. Wir vertreten Unternehmen in allen Bereichen des Tierschutzrechts. Ob Prävention, Risikomanagement oder Verteidigung – wir setzen uns für Ihre Interessen mit Nachdruck und Fachkompetenz ein.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Tierschutzrecht umfassen insbesondere:
Genehmigungen und Anzeigepflichten für Tierhaltungen, Tiertransporte und Versuchstiere
Beratung und Vertretung in tierschutzrechtlichen Verwaltungsverfahren, insbesondere auch Verbandsklageverfahren und im verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutz
Vertragsgestaltung für Zucht, Haltung und Transport
Unterstützung bei Betriebsprüfungen und Tierschutzkontrollen
Vertretung in Sanktionsverfahren von Zertifizierungs-Verbänden
Rechtsfragen in der Nutztierhaltung und im gewerblichen Tierhandel
Beratung zu Anforderungen bei Tierversuchen gemäß TierSchG und EU-Richtlinien
Vertretung bei Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren wegen Tierschutzverstößen
Öffentlichkeitsarbeit und Krisenkommunikation
Beratung und Vertretung gegenüber Medien sowie gegenüber Tierschutzorganisationen und Tierrechtsgruppen bei behaupteten Tierschutzverstößen





