Verbrauchsteuern
Umfangreiche Steuerpflichten für Unternehmen
Verbrauchsteuern sind in der EU nicht vollständig harmonisiert. Daher sind bei grenzüberschreitenden Transaktionen jeweils nationale Besonderheiten zu beachten.
Zugleich gelten für die umsatzsteuerliche Behandlung von Warenlieferungen und sonstigen Leistungen innerhalb der EU und mit Drittländern besondere Regelungen. Bestimmte Waren (Mineralöl, Erdgas, Strom, Tabak, Kaffee, Branntwein und Schaumwein) unterliegen zudem im gewerblichen Warenverkehr der Verbrauchsteuer.
Unsere Anwältinnen und Anwälte beraten und vertreten Sie
bei der Prüfung von Bescheiden, in Erlass- und Erstattungsverfahren sowie in Rechtsbehelfsverfahren vor den Behörden und Finanzgerichten
bei der steueroptimierten Gestaltung grenzüberschreitender Transaktionen (insbesondere bei Reihen- und Dreiecksgeschäften unter besonderer Berücksichtigung der Schnittstellen zwischen Zoll und Umsatzsteuer)
beim Umgang mit den Behörden und der Erfüllung von Förmlichkeiten, speziell bei Meldepflichten sowie bei Steueranmeldungen und Berichtigungsanträgen
zu Fragen der Beförderung von Steuergegenständen, insbesondere zu Möglichkeiten der Steueraussetzung
zum Quotenhandel mit Biokraftstoffen
Steuervergünstigungen im Verbrauchsteuerrecht
Neben umfangreichen steuerlichen Pflichten sehen die Verbrauchsteuergesetze auch vielfältige Möglichkeiten der Steuerbefreiung, -erstattung und -ermäßigung vor. Steuervergünstigungen werden insbesondere dann relevant, wenn Waren nicht nur zum Zweck des Genusses oder Verbrauchs eingesetzt oder verwendet werden können. Wir beraten Sie umfassend in allen Facetten der Verbrauchsteuer – immer mit Blick auf die Befreiungs- und Entlastungstatbestände in den unterschiedlichen Bestimmungen.