März 2020 Blog

An­zeige- und Infor­mat­ions­pflich­ten der Ge­schäfts­füh­rung

Die Geschäftsführung hat die Relevanz von gesetzlichen sowie vertraglichen Anzeige- und Mitteilungspflichten zu beachten.

Zu denken ist etwa an die Anzeigepflicht gem. § 17 KSchG bei Massenentlassungen. Für börsennotierte Unternehmen sollte die möglicherweise gegebene Notwendigkeit einer ad-hoc-Meldung nicht übersehen werden. Besondere Pflichten bestehen für Unternehmen, die der Aufsicht nach dem KWG, VAG oder KAGB unterliegen

Insbesondere Darlehensverträge oder Vereinbarungen mit Investoren können Anzeigepflichten enthalten. Aber auch sonstige Verträge (Lieferverträge etc.) sind daraufhin zu prüfen, ob beispielsweise für den Fall der Gefährdung des Leistungsvermögens der Vertragspartner zu informieren ist. Eine Anzeigepflicht kann auch bei „Höhere-Gewalt-Klauseln“ bestehen.

Die Rechtsfolgen einer Missachtung von Anzeigepflichten sind unterschiedlich. Bei gesetzlichen Anzeigepflichten drohen Bußgelder. Die Verletzung privatrechtlicher Anzeigepflichten kann zu Schadensersatz führen oder dazu, dass eine Berufung auf den Aspekte Höhere Gewalt ausgeschlossen ist.

Dr. Frank Süß

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