02 Dezember 2020 Blog

EuGH redu­ziert die deut­sche LKW-Maut

Mit einem Urteil vor wenigen Wochen entschied der EuGH, dass die deutsche Maut für LKW um 3.8% zu hoch ist: einrechnet wurden auch die Kosten der Polizei, die aber da nicht reingehören.
Nun stellt sich die Frage, wer in welchem Umfang zurückfordern darf. Interessant dabei auch, das die BRD im Verfahren beantragt hatte, den zeitlichen Umfang der Rückforderungsmöglichkeiten zu begrenzen. Das Anliegen wies der EuGH ausdrücklich zurück.

Trotzdem sind die zu klärenden Fragen nicht so ganz einfach:

  • Kann ich zurückfordern, wenn ich die Maut weiterberechnet habe?
  • Was ist denn nun der Zeitraum, für den die Maut zurückgefordert werden kann?
  • Was gilt denn für die Höhe der Rückforderung, wenn pauschal Mautanteile abgerechnet wurden, nicht die tatsächlich angefallene Maut?

Man wird also doch erst einmal vorsichtig prüfen müssen, wie die Rechtssituation denn tatsächlich aussieht, bevor man freudestrahlend eine Erstattung einklagt.

Dr. Marcus Schriefers

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