18 August 2025 Blog

Falsche Einsortierung kühlpflichtiger Medikamente

Bei der Beladung eines Lkw mit einem geteilten Kühlbereich, einmal ambient und einmal 2-8 °C wurde versehentlich ein Kühl-Paket in dem ambient Bereich abgestellt. Die betroffenen Medikamente waren ca. 6 Stunden lang einer Temperatur zwischen 17,1 und 21,7 °C ausgesetzt.

Das OLG Karlsruhe hat folgende Feststellungen getroffen:

  • Im Hinblick auf die hohen Anforderungen an Medikamente und deren Qualität kann ein Gericht auch ohne Beweisaufnahme feststellen, dass eine solche Unterbrechung der Kühlkette ein Totalschaden für das Medikament ist. Die Klägerin hatte allerdings dazu wohl pharmakologische Einschätzungen und Gutachten vorgelegt.
  • Es hat dezidierte Nachweise über die geschlossene Kühlkette beginnend mit dem Ende der Produktion bis zur Übergabe an den hier betroffenen Frachtführer verlangt und auch bekommen.
  • Bemerkenswert ist die 3. Feststellung: Das falsche Einräumen hält das Gericht nicht für eine Leichtfertigkeit, sondern für ein Augenblickversagen des Fahrers. Dieser habe kein Bewusstsein für den Schadenseintritt gehabt.
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