Reform des Unionszollkodex – Einigung zwischen Rat der Europäischen Union und Parlament
Die erzielte Einigung zwischen dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament zur Reform des Unionszollkodex bildet die Grundlage für die Ausarbeitung der technischen Einzelheiten und Detailfragen. Damit steht die Europäische Union vor einer der umfassendsten Reformen ihres Zollrechts seit Gründung der Zollunion im Jahr 1968.
Hintergründe und Ziele der Reform
Die derzeitige Struktur der Zollunion steht angesichts aktueller Herausforderungen unter Druck und ist nicht mehr in der Lage, den steigenden Anforderungen im internationalen Handel ausreichend gerecht zu werden. Der rapide wachsende Handel mit online erworbenen Sendungen mit geringem Wert, die in die EU eingeführt werden, stetig wachsende regulatorische Vorgaben sowie geopolitische Herausforderungen belasten die Zollabwicklung erheblich. Zudem erschweren uneinheitliche IT-Systeme der Zollbehörden in den 27 Mitgliedstaaten und fehlende zentrale Datenbanken zusätzlich eine reibungslose Zollabwicklung.
Die Reform soll den Verwaltungsaufwand durch Digitalisierung und Automatisierung deutlich reduzieren und die Kapazitäten der Zollbehörden stärken.
Einführung einer EU-Zolldatenplattform (EU Customs Data Hub)
Das „Herzstück“ der Reform ist die Einführung des EU Customs Data Hub. Nach der politischen Einigung vom 26. März 2026 wird der EU Customs Data Hub nun als einheitliche, unionsweite zentrale Datenplattform verbindlich ausgestaltet. Er soll es Importeuren und Exporteuren ermöglichen, sämtliche zollrelevanten Daten über eine einzige digitale Schnittstelle bereitzustellen. Zugleich dient er den Zollbehörden als Echtzeit‑Quelle für Risikobewertungen und erleichtert die Analyse großer Datenmengen, insbesondere im Bereich des E‑Commerce. Die Plattform soll die Datenintegrität sicherstellen sowie Rückverfolgbarkeit und einheitliche Kontrollen in der gesamten EU sicherstellen. Der EU Customs Data Hub soll für E-Commerce-Waren am 1. Juli 2028 in Betrieb genommen werden. 2031 soll der EU Customs Data Hub für alle anderen Unternehmen zugänglich sein und bis zum 1. März 2034 sollen im Rahmen einer schrittweisen Einführung alle Warenbewegungen durch den EU Customs Data Hub abgewickelt werden.
Einrichtung einer neuen EU-Zollbehörde (EU Customs Authority – EUCA)
Bereits am 25. März 2026 wurde bekannt gegeben, dass die „dezentralisierte“ neue EU Customs Authority ihren Sitz in Lille (Frankreich) haben wird. Die Behörde wird den EU Customs Data Hub betreiben, unionsweite Risikoanalysen durchführen, Prioritäten für Kontrollen definieren und die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten koordinieren. Sie soll zudem als Krisenkoordinationseinheit auf EU-Ebene fungieren, wenn zollbezogene oder handelspolitische Störungen auftreten. Die Behörde soll an dem Tag eingerichtet werden, an dem die Reform-Verordnung in Kraft tritt.
AEO-Status und Trust-&-Check-Modell
Der Rat hatte bereits 2025 vorgesehen, den AEO-Status neben dem neuen Trust-&-Check-Modell bestehen zu lassen, und hat dies nun erneut bestätigt. Die jüngste politische Einigung führt diesen Ansatz allerdings nun weiter aus und stellt klar, dass die neue Kategorie des „trust and check traders“ einen besonderen Fokus auf Transparenz legen wird. Unternehmen, die demnach umfassende Informationen über den Warenverkehr und die Einhaltung der Vorschriften vorlegen und weitere strenge Kriterien erfüllen, kommen in den Genuss unionsweit vereinfachter Zollverfahren (genannt sind z.B. das Versandverfahren, aber auch die vorübergehende Verwahrung). Zudem sollen diesen Unternehmen die Überlassung ihrer Waren in den zollrechtlich freien Verkehr ohne jegliches Einschreiten seitens der Zollbehörden ermöglicht werden. Diese Erleichterungen werden künftig stärker datenbasiert und zentral koordiniert erfolgen.
Strengerer Umgang mit E-Commerce
Die Einigung vom 26. März 2026 bestätigt nun verbindlich die Einführung einer EU-weit einheitlichen „Handling Fee“ für Kleinsendungen, die aus Nicht-EU-Staaten direkt an Verbraucher in der EU versandt werden. Die Gebühr soll den hohen Verwaltungsaufwand der Zollbehörden im Umgang mit Massensendungen kompensieren und die Finanzierung der Kontrollen dauerhaft sichern. Sie ist Teil eines neuen Ansatzes zur effizienteren Kontrolle des stark zunehmenden grenzüberschreitenden Online-Handels. Die Höhe der Handling Fee soll durch einen delegierten Akt von der Europäischen Kommission bis spätestens zum 1. November 2026 festgelegt werden. Unverändert beibehalten wird die bereits im November 2025 beschlossene Aufhebung der Zollbefreiung für Pakete mit einem Wert von weniger als 150 EUR sowie die Einführung eines pauschalen Zolls in Höhe von 3 EUR ab dem 1. Juli 2026. Zudem sollen die neuen Regelungen klarstellen, dass künftig die Handelsplattformen als Einführer der Waren gelten und für die Einhaltung aller produktbezogenen EU-Vorgaben und Zahlung von Abgaben verantwortlich sind, und nicht mehr – wie derzeit – der EU-Verbraucher. Bei Nicht-Einhaltung sollen empfindliche Strafen drohen.
Ausblick
Auch wenn nun einige offene Punkte geklärt wurden und auch der Sitz der EU Customs Authority mittlerweile bekannt gegeben wurde, bleiben viele Detailfragen nach wie vor unbeantwortet. Es obliegt nun den zuständigen EU-Organen, die technischen Einzelheiten auszuarbeiten. Ein genauer Zeitrahmen wurde hierfür nicht mitgeteilt. Bekannt gegeben wurde lediglich, dass der neue Zollkodex erst zwölf Monate nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU vollständige Anwendung finden wird. Ein Inkrafttreten der novellierten Vorschriften vor 2028 ist daher auch weiterhin nicht zu erwarten. Unternehmen, insbesondere im Bereich des Online Handels und der digitalisierten Lieferkettenlogistik, sollten sich allerdings jetzt schon auf die stärker zentralisierten, datenintensiven und risikoorientierten Verfahren vorbereiten, die künftig unionsweit gelten werden.

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