August 2022 Blog

Gassparkurs in Europa: Wie die Krise die Hotel­industrie trifft und gleich­zeitig Anstoß zu mehr ESG gibt

Erst vor kurzem haben sich die EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, den Gasverbrauch im nächsten Winter um 15% (im Vergleich zum Durchschnittsverbrauch der letzten fünf Jahre) zu reduzieren. Primäres Ziel dieser Vereinbarung ist es, die Energieversorgungssicherheit der EU zu erhöhen und möglichen Unterbrechungen der Gaslieferungen aus Russland entgegenzuwirken.

Entsprechende Einsparmaßnahmen können sich dabei insbesondere auch auf die Hotelindustrie auswirken. So dürfen beispielsweise in Spanien Hotelbetriebe ihre Räumlichkeiten künftig nur noch auf 27 Grad kühlen und auf höchstens 19 Grad heizen. Zudem müssen Hotels mit automatischen Systemen ihre Türen geschlossen halten und die Beleuchtung nicht genutzter Büros muss nach 22.00 Uhr ausgeschaltet werden.          

In Anbetracht der zunehmenden Energieknappheit plädieren auch in Deutschland immer mehr Stimmen dafür, die Einsparverpflichtungen auch auf privatwirtschaftliche Einrichtungen – wie Kaufhäuser, Kinos oder eben Hotels – zu erweitern.

Derartige staatliche Vorgaben zum Einsparen von Gas und Strom könnten sich im besonderen Maße auf Wellness-Hotels & Resorts negativ auswirken. Diese sind vor allem im Winter aufgrund der diversen Wellnessangebote (beheizte Pools, Saunen usw.) auf eine konsistente und zuverlässige Gas- und Stromversorgung angewiesen. Schwerwiegende Ausfälle in der Energieversorgung würden Hotelbetreiber insofern vor große Herausforderungen stellen.

Ein weiteres Problem kann durch das Laufzeitende von bestehenden Gaszulieferungsverträgen mit bestimmten Preiszusagen entstehen. Vor dem Hintergrund der steigenden Energiepreise werden aktuell nur noch sehr teure Versorgungsverträge angeboten. Wird kein Vertrag mit einem privaten Anbieter abgeschlossen, droht zudem die Einstufung in die Grundversorgung, was meist mit noch höheren Kosten verbunden ist.     
Es ist somit nicht absehbar, mit welchen Gas- bzw. Strompreisen in der Zukunft gerechnet werden muss, wodurch die innerbetriebliche Kostenkalkulation erheblich beeinträchtigt wird.

Sollte sich die Lage weiter verschärfen, könnte auch eine staatliche Ressourcenverteilung nach Systemrelevanz die Hotelindustrie umfassend treffen. Bei einer Gasmangellage (Notfallstufe) würde das Gas rationiert werden und die Bundesnetzagentur wäre als „Bundeslastverteiler“ zu einer Verteilung berechtigt. Es ist zwar aktuell noch unklar, nach welchen Kriterien eine entsprechende Priorisierung genau erfolgen würde. Jedoch ist davon auszugehen, dass Hotelbetriebe bei einer Verteilung nach Systemrelevanz eher als „nicht schutzbedürftig“ eingestuft werden.

Anders als es auf den ersten Blick erscheint, sind mit der Gaskrise – jedenfalls nicht ausschließlich – negative Aspekte verbunden. Vielmehr steckt im neuen Gas- und Stromsparkurs auch das Potenzial, dass dieser zum Katalysator für mehr Nachhaltigkeit in der Hotelwirtschaft werden kann.

Die Einbeziehung von mehr ökologischen und sozialen Governance-Faktoren („ESG-Faktoren“) in die Geschäftsstrategie der Hotelbetriebe sowie korrespondierende Bekenntnisse zu einer ressourcenschonenden Unternehmensführung gewinnen daher verstärkt an Bedeutung. Unabhängig von den Herausforderungen des Klimawandels sind in diesem Zusammenhang aufgrund der aktuellen Gas- und Stromknappheit vor allem die Elemente der Energieeinsparung und Energieeffizienz von enormer Relevanz.

Im Hinblick auf eine ESG-konforme Hotelwirtschaft wird deshalb eine Nachrüstung bzw. Aufrüstung eines entsprechenden Commitments zum dringenden „To-do“ dieses Jahres. Wie eine solche Modifikation erfolgreich und effizient gelingen kann, muss im Einzelfall bestimmt werden und hängt auch von dem konkreten Hotelkonzept sowie der individuellen Vertragslage ab. Dabei kann eine kurzfristige Anpassung auf neue ESG-Standards im Rahmen bestehender Hotelmiet- und -pachtverträge und/oder Bauvereinbarungen insbesondere unkompliziert über ESG-Nachträge erfolgen.

Beim Abschluss neuer Verträge gilt es, die immer wichtiger werdenden ESG-Standards von vornherein sachgerecht zu berücksichtigen – nicht nur vor dem Hintergrund des Klimawandels, sondern ganz akut nun auch aufgrund der aktuellen Gaskrise.

Anmeldung zum GvW Newsletter

Melden Sie sich hier zu unserem GvW Newsletter an - und wir halten Sie über die aktuellen Rechtsentwicklungen informiert!