Januar 2024 Blog

Geldwäsche-Compliance: PEP-Liste der EU veröffentlicht

Im Amtsblatt der Europäischen Union wurde eine umfangreiche Liste veröffentlicht, in der die Bezeichnungen aller Ämter und Funktionen innerhalb der einzelnen EU-Mitgliedstaaten aufgeführt sind, die einen PEP-Status und somit die Durchführung verstärkter Sorgfaltspflichten begründen.

Bedeutung für die KYC-Prüfung

Im Rahmen der nach dem Geldwäschegesetz durchzuführenden KYC-Prüfung (Know-Your-Customer-Prüfung) haben sämtliche Verpflichtete aus dem Finanzsektor (etwa Kredit-, Finanzdienstleistungs- und Zahlungsinstitute) und dem Nicht-Finanzsektor (z.B. Immobilienmakler, Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen, Güterhändler, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, (Syndikus-)Rechtsanwälte und Notare) festzustellen, ob es sich bei dem Vertragspartner oder dem wirtschaftlich Berechtigten um eine politisch exponierte Person („PEP“), um ein Familienmitglied oder um eine bekanntermaßen nahestehende Person einer PEP handelt. Ist dies der Fall, liegt nach der Wertung des Gesetzgebers stets ein höheres Risiko der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vor, das die Durchführung mindestens folgender verstärkter Sorgfaltspflichten (zusätzlich zu den allgemeinen Sorgfaltspflichten) erfordert:

  • die Begründung oder Fortführung der Geschäftsbeziehung bedarf der Zustimmung eines Mitglieds der Führungsebene,
  • es sind angemessene Maßnahmen zu ergreifen, mit denen die Herkunft der Vermögenswerte bestimmt werden kann, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung oder der Transaktion eingesetzt werden, und
  • die Geschäftsbeziehung ist einer verstärkten kontinuierlichen Überwachung zu unterziehen.

Was ist eine PEP?

Zum Personenkreis der PEP zählt nach dem Geldwäschegesetz jede Person, die

  • ein hochrangiges wichtiges öffentliches Amt auf internationaler, europäischer oder nationaler Ebene oder
  • ein öffentliches Amt unterhalb der nationalen Ebene, dessen politische Bedeutung vergleichbar ist,

ausübt oder ausgeübt hat. Als Beispiele führt das Geldwäschegesetz unter anderem Staats- und Regierungschefs, Minister, Parlamentsabgeordnete, Mitglieder der Führungsgremien politischer Parteien, aber auch Botschafter, Geschäftsträger und Verteidigungsattachés sowie Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane staatseigener Unternehmen auf.

Abklärung des PEP-Status

Für die Feststellung, ob es sich um eine PEP, um ein Familienmitglied oder um eine bekanntermaßen nahestehende Person einer PEP handelt, kann risikoorientiert vorgegangen werden: Im Regelfall genügt es, den Vertragspartner beziehungsweise den wirtschaftlich Berechtigten hiernach zu befragen. Die ergänzende Nutzung einer „PEP-Datenbank“ kann aber risikoangemessen und hilfreich sein, wenn der Verpflichtete regelmäßig mit PEP-Kunden zu rechnen oder zu tun hat.

Neue PEP-Liste mit Funktionsbezeichnungen

Seit dem 10. November 2023 ist zudem eine von der Europäischen Kommission erstellte Liste verfügbar, in der die genauen Funktionen angegeben sind, die gemäß den nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten als wichtige öffentliche Ämter definiert wurden. In der Liste sind daher nicht PEP namentlich aufgeführt, sondern die von den EU-Mitgliedstaaten für den PEP-Status als relevant qualifizierten Ämter und Funktionen aufgelistet. Dabei wird deutlich, wie unterschiedlich das Verständnis des PEP-Begriffs innerhalb der EU ist. Während in Deutschland kommunale Funktionen, wie z.B. das Amt des Bürgermeisters, keinen PEP-Status begründen, zählt der Bürgermeister etwa in Zypern und Polen als PEP. In Estland und Spanien wiederum sind nur die Bürgermeister bestimmter Städte als PEP zu qualifizieren.

Auswirkungen auf die Praxis und Hinweise

Dennoch dürfte die neue PEP-Liste angesichts der sehr weit gefassten Definition des PEP-Begriffs und der damit verbundenen Unklarheiten in der Praxis für mehr Sicherheit sorgen. Jedenfalls ist die Liste von den Verpflichteten bei der Ermittlung der PEP zwingend heranzuziehen. Zudem sollte bei Nutzung einer „PEP-Datenbank“ abgeklärt werden, ob die aktuelle Liste der Europäischen Kommission berücksichtigt wird.

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