28 Oktober 2025 Blog

Haftung für Beladungsschäden

Gibt der Absender besondere Vorgaben für die Verladung an den Frachtführer weiter, sind diese Vorgaben für den Frachtführer bindend, auch wenn er immer noch gegenüber dem Absender als Erfüllungsgehilfe für die Verladung einsteht.

Weitergabe an Subunternehmer

Gibt der Frachtführer den Auftrag an einen Subunternehmer weiter, ist er diesem gegenüber Absender und damit für die Verladung verantwortlich. Hat er dann die entsprechenden Vorgaben für die Verladung nicht weitergegeben, ist das ein Mitverschulden, das im Einzelfall zum vollständigen Haftungsausfall des Subunternehmers führen kann.

Anmeldung zum GvW Newsletter

Melden Sie sich hier zu unserem GvW Newsletter an - und wir halten Sie über die aktuellen Rechtsentwicklungen informiert!