Juli 2013 Blog

Kapitalanlagegesetzbuch in Kraft getreten

Am 22. Juli 2013 ist das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) in Kraft getreten. Die Regelungen ersetzen das bisherige Investmentgesetz (InvG) und setzen die Vorgaben der AIFM-Richtlinie sowie der sogenannten OGAW-Richtlinie zu offenen Investmentfonds um. Damit unterliegen nunmehr alle Anlagemodelle, bei denen ein „Investmentvermögen" im Sinne des Gesetzes gebildet wird, einer Erlaubnispflicht nach dem KAGB sowie der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). 

Die Neuregelungen haben nicht nur Auswirkungen auf die bisherigen geschlossenen und offenen Fonds. Auch andere Strukturen, bei denen mehrere Investoren gemeinsam handeln, können betroffen sein. Der Anwendungsbereich erstreckt sich gemäß § 1 KAGB auf jedes Einsammeln von Kapital von mehreren „Anlegern“ – hierbei kann es sich auch um Gesellschafter handeln – für gemeinsame Investitionen entsprechend einer Anlagestrategie zur Erzielung einer Rendite, sofern es sich nicht um ein „operativ tätiges Unternehmen außerhalb des Finanzsektors“ handelt.

Künftig ist bei der Konzeption von Investitionsmodellen daher eine mögliche Erlaubnispflichtigkeit nach dem Kapitalanlagegesetzbuch zu beachten. Bei laufenden Gesellschaften bzw. „Investmentvermögen“ sind die Übergangsvorschriften zu beachten. Insbesondere bei weiteren Beitritten von Anlegern bzw. Gesellschaftern oder neuen Investitionen nach dem 22. Juli 2013 kann das Kapitalanlagegesetzbuch auch hier anwendbar sein.

Dr. Patrick Wolff, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

 

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