Oktober 2026 Blog

Körperschaftsteuerliche Vergünstigungen (CIT) für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ab 2026

Zur Förderung des Wachstums kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) haben die Nationalversammlung und die Regierung mehrere neue körperschaftsteuerliche Vergünstigungen (Corporate Income Tax – CIT) eingeführt, die ab 2026 gelten.

Neben den bestehenden Steuervergünstigungen, die an den Geschäftszweig und den Investitionsstandort anknüpfen, können berechtigte Unternehmen zusätzliche, nach der Höhe ihres Jahresumsatzes bemessene Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen.

Der reguläre Körperschaftsteuersatz in Vietnam beträgt weiterhin 20 %. Unternehmen, die die Voraussetzungen erfüllen, können jedoch Anspruch auf eine der nachstehend zusammengefassten Vergünstigungsregelungen haben.

Schwellen­wert Jahres­umsatz Körper­schaft­steuerliche Ver­günsti­gung Rechts­grundlage Ausnahmen
Neu gegründete KMU Vollständige (100 %) Steuerbefreiung für die ersten 3 Jahre ab dem Tag der Ausstellung der Unter­nehmens­registrierungs­bescheinigung. Dekret Nr. 20/2026/ND-CP; Resolution Nr. 198/2025/QH15

Gesellschaften, die durch Verschmelzung durch Aufnahme, Verschmelzung durch Neugründung, Aufspaltung oder Abspaltung entstanden sind.

Gesellschaften, deren gesetzlicher Vertreter, Gesellschafter oder größter Anteilseigner/größtes Mitglied eine vergleichbare Stellung in einem anderen Unternehmen innehatte, das noch tätig ist oder weniger als 12 Monate vor der Gründung des neuen Unternehmens aufgelöst wurde (es sei denn, der gesetzliche Vertreter ist kein Investor).

Bis zu 1 Mrd. VND Vollständige (100 %) Körperschaft­steuerbefreiung für das Folgejahr Art. 4 Ziff. 15 des Dekrets Nr. 320/2025/ND-CP in der durch Dekret Nr. 141/2026/ND-CP geänderten Fassung Keine Anwendung auf Tochtergesellschaften oder verbundene Unternehmen, sofern eine nahestehende Partei die Voraussetzungen für die Befreiung nicht erfüllt.
Über 1 Mrd. VND bis zu 3 Mrd. VND Ermäßigter Körperschaft­steuersatz von 15 % für das Folgejahr Art. 11 Ziff. 2 des Dekrets Nr. 320/2025/ND-CP  
Über 3 Mrd. VND bis zu 50 Mrd. VND Ermäßigter Körperschaft­steuersatz von 17 % für das Folgejahr Dekret Nr. 320/2025/ND-CP  

Zusammenfassend: Das ab 2026 geltende neue körperschaftsteuerliche Vergünstigungsregime gewährt KMU erhebliche steuerliche Vorteile – von einer dreijährigen Körperschaftsteuerbefreiung für neu gegründete Unternehmen über eine vollständige (100 %) Körperschaftsteuerbefreiung für Gesellschaften mit einem Jahresumsatz von höchstens 1 Mrd. VND bis hin zu ermäßigten Körperschaftsteuersätzen von 15 % bzw. 17 % für Unternehmen, die die Voraussetzungen erfüllen.

KMU sollten ihre Umsatzhöhe und ihre Beteiligungsstruktur regelmäßig überprüfen, um ihre Anspruchsberechtigung festzustellen und die verfügbaren Steuervergünstigungen bestmöglich zu nutzen, und dabei zugleich die Einhaltung der anwendbaren Vorschriften sicherstellen.

Pflichtfeld *

Anmeldung zum GvW Newsletter

Melden Sie sich hier zu unserem GvW Newsletter an - und wir halten Sie über die aktuellen Rechtsentwicklungen informiert!