Oktober 2026 Blog

Das neue Listungspaket gegen Russland

Die EU hat am 12. Oktober 2026 neue Listungen gegen Russland veröffentlicht. Mit 1569 neu in Annex I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 gelisteten Personen, Organisationen und Einrichtungen (POE) handelt es sich um das Paket mit der größten Anzahl an neuen Personenlistungen seit Beginn des Ukrainekriegs. Bereits im September dieses Jahres wurde die Laufzeit dieses Sanktionsregimes um drei Jahre (und nicht wie zuvor um sechs Monate) verlängert.

Parallel dazu wurden weitere Personen im Zusammenhang mit den Wahlen zur russischen Staatsduma, die die Russische Föderation im September 2026 in den vorübergehend besetzten Gebieten der Ukraine abgehalten hat, sowie weitere Personen aufgrund der militärisch-industriellen Kooperation zwischen Nordkorea und Russland gelistet. Zudem wurde das Chemiewaffen-Sanktionsregime bis ins Jahr 2031 verlängert. 

Der folgende Beitrag stellt für Sie die wesentlichen inhaltlichen Neuerungen dar.

Im Einzelnen

Rechtsgrundlagen

Die Maßnahmen beruhen auf folgenden Rechtsakten:

  • Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2026/2292 des Rates vom 12. Oktober 2026 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 (VO 269/2014)
  • Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2026/2281 (DVO 2026/2281) des Rates vom 12. Oktober 2026 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 
  • Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2026/2278 (DVO 2026/2278) des Rates vom 12. Oktober 2026 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 2017/1509 (VO 2027/1509)
  • Beschluss (GASP) 2026/2286 des Rates vom 12. Oktober 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/1544

Überblick über die Änderungen

Neulistungen in Anhang I VO 269/2014 Mit der VO 2026/2292 wurden 1569 weitere POE in Anhang I VO 269/2014 aufgenommen. Davon entfallen nach eigenen Angaben der EU 743 Listungen auf natürliche und 826 Listungen auf juristische Personen. Bei den juristischen Personen handelt es sich um russische Unternehmen; die natürlichen Personen gehören in der Regel zum Management der gelisteten Unternehmen.

Die Listungen betreffen den russischen militärisch-industriellen Komplex. Erfasst sind unter anderem Zulieferer von Schlüsselkomponenten für Raketen, Drohnen und Flugzeuge, für Elektronik, Radar- und Kommunikationstechnik sowie für Sprengstoffe, Munition und Optik. Hinzu kommen zahlreiche Werften und Schiffsreparaturbetriebe, etwa PAO Amurskij sudostroitelnyj zavod, PAO Vyborgskij sudostroitelnyj zavod, PAO Sudostroitelnyj zavod Severnaja Verf und PAO Almaz.

Gelistet sind auch Unternehmen außerhalb der Rüstungs- und Werftindustrie im engeren Sinne, darunter der Reifenhersteller AO Kordiant (Marke Cordiant), der Lkw- und Bushersteller PAO GAZ und der IT-Hersteller OOO Proizvodstvennaja kompanija Akvarius (Aquarius).

Bei Kamaz und Severstal wurden einzelne Gruppengesellschaften gelistet, nämlich AO Torgovo-finansovaja kompanija Kamaz, OOO Severstal podemnye tehnologii und AO Severstal Kanaty, nicht jedoch die Gruppe selbst oder die Muttergesellschaften PAO KAMAZ und PAO Severstal. Bei GAZ ist dagegen die PAO GAZ selbst gelistet. 

Mit der DVO 2026/2281 wurden zudem im Zusammenhang mit den Wahlen zu dem russischen Staatsduma, die die Russische Föderation im September 2026 in den vorübergehend besetzten Gebieten der Ukraine abgehalten hat, weitere 77 Personen in Anhang I VO 269/2014 aufgenommen.

Gemäß Art. 2 Abs. 1 VO 269/2014 werden sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen eingefroren, die Eigentum oder Besitz der in Anhang I aufgeführten POE sind oder von ihnen gehalten oder kontrolliert werden.

Gemäß Art. 2 Abs. 2 VO 269/2014 ist es zudem verboten, diesen POE unmittelbar oder mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen oder zugutekommen zu lassen.

Bereits im September dieses Jahres wurde die Laufzeit dieses Sanktionsregimes um drei Jahre bis zum 22. September 2026 (und nicht wie zuvor um sechs Monate) verlängert. 

Neulistungen in VO 2017/1509

Im Zusammenhang mit der russisch-nordkoreanischen Kooperation im militärisch-industriellen Komplex wurden mit der DVO 2026/2278 zwei natürliche Personen in Anhang XV und fünf juristische Personen in Anhang XVI VO 2017/1509 aufgenommen. Davon sind zwei POE nordkoreanisch und fünf POE russisch. 

Verlängerung des Chemiewaffen-Sanktionsregimes

Mit dem Beschluss (GASP) 2026/2286 wurde das Chemiewaffen-Sanktionsregime bis zum 30. Oktober 2031 verlängert. Die individuellen Listungen innerhalb dieses Sanktionsregimes wurden um ein Jahr bis zum 30. Oktober 2027 verlängert. Betroffen sind insgesamt 37 POE.

Ausblick

Vor dem Hintergrund der angekündigten weiteren EU-Sanktionsmaßnahmen, insbesondere eines weiteren Russland-Sanktionspakets mit güterbezogenen Maßnahmen, ist mit einer weiteren Ausweitung der bestehenden Sanktionsregime zu rechnen. Zusätzliche güterbezogene Beschränkungen, Listungen und Compliance-Pflichten werden den regulatorischen Anpassungsbedarf für betroffene Unternehmen auch zukünftig weiter erhöhen.

Nils Baumann
Wissenschaftlicher Mitarbeiter

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