Lagervertrag - Umfang des Schadensersatzes
Grobe Fahrlässigkeit
Liegt grobe Fahrlässigkeit vor, kommt auch eine Haftung für einen Betriebsunterbrechungsschaden mit dem entsprechenden entgangenen Gewinn in Betracht. Durch AGB kann diese Haftung nicht ausgeschlossen werden.
Notwendige Schadensnachweise
Der Einlagerer muss nachweisen, was im Lager vorhanden war und wann es für was eingesetzt werden sollte. Er muss im Einzelnen darlegen, dass er mit den eingelagerten Waren ein bestimmtes Geschäft erfüllen wollte. Erforderlich ist die schlüssige Darlegung, nicht ein abschließender Beweis.
Vertragsstrafe
Eine Vertragsstrafe kann nur geltend gemacht werden, wenn deren Zahlung konkret nachgewiesen wurde. Der Hinweis auf eine vertragliche Pflicht zur Zahlung einer solchen Strafe reicht nicht.

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