Legal Update: Umsetzung des Apostille-Übereinkommens durch Vietnam
Am 23. Juli 2026 erließ Vietnam das Dekret Nr. 293/2026/ND-CP, das Leitlinien zur Umsetzung des Haager Apostille-Übereinkommens von 1961 enthält. Derzeit müssen ausländische Dokumente gemäß dem Dekret Nr. 111/2011/ND-CP beglaubigt werden, um in Vietnam anerkannt zu werden.
Vietnam ist am 31. Dezember 2025 dem Apostille-Übereinkommen beigetreten, das für Vietnam am 11. September 2026 in Kraft treten wird. Das Dekret Nr. 293/2026/ND-CP tritt ebenfalls an diesem Datum in Kraft.
Die wichtigsten Änderungen für deutsche Dokumente, die in Vietnam verwendet werden sollen, sind wie folgt:
Bisheriges Verfahren
Neues Apostille-Verfahren
Prozess
Schritt 1: Beglaubigung durch ein deutsches Notariat, sofern erforderlich; Schritt 2: Beglaubigung durch die zuständige deutsche Behörde; Schritt 3: Legalisierung durch die vietnamesische Botschaft/das vietnamesische Konsulat in Deutschland; Schritt 4: Beglaubigte vietnamesische Übersetzung.
Schritt 1: Beglaubigung durch ein deutsches Notariat, sofern erforderlich; Schritt 2: Einholung einer Apostille bei der zuständigen deutschen Behörde; Schritt 3: Beglaubigte vietnamesische Übersetzung.
Wesentlicher Unterschied
Die Apostille ersetzt die konsularische Beglaubigung, sodass das Dokument in der Regel in Vietnam ohne weitere Beglaubigung durch die vietnamesische Botschaft/das vietnamesische Konsulat verwendet werden kann
Weitere praktische Hinweise:
Die Apostille muss von der zuständigen Behörde des Landes ausgestellt werden, in dem das Dokument ausgestellt wurde.
Dokumente, die vor dem 11. September 2026 ausgestellt wurden, können auch nach diesem Datum noch im Apostille-Verfahren beantragt werden.
Übergangsregelungen:
Dokumente, die vor dem 11. September 2026 zur konsularischen Beglaubigung eingereicht wurden, werden weiterhin nach dem derzeitigen Verfahren bearbeitet.
Ab dem 11. September 2026 akzeptiert Vietnam auch Apostillen, die vor diesem Datum von den zuständigen Behörden der Vertragsstaaten ausgestellt wurden.