10 August 2026 Blog

Legal Update: Umsetzung des Apostille-Überein­kommens durch Vietnam

Am 23. Juli 2026 erließ Vietnam das Dekret Nr. 293/2026/ND-CP, das Leitlinien zur Umsetzung des Haager Apostille-Übereinkommens von 1961 enthält. Derzeit müssen ausländische Dokumente gemäß dem Dekret Nr. 111/2011/ND-CP beglaubigt werden, um in Vietnam anerkannt zu werden.

Vietnam ist am 31. Dezember 2025 dem Apostille-Übereinkommen beigetreten, das für Vietnam am 11. September 2026 in Kraft treten wird. Das Dekret Nr. 293/2026/ND-CP tritt ebenfalls an diesem Datum in Kraft.

Die wichtigsten Änderungen für deutsche Dokumente, die in Vietnam verwendet werden sollen, sind wie folgt:

  Bisheriges Verfahren Neues Apostille-Verfahren
Prozess Schritt 1: Beglaubigung durch ein deutsches Notariat, sofern erforderlich; 
Schritt 2: Beglaubigung durch die zuständige deutsche Behörde; 
Schritt 3: Legalisierung durch die vietnamesische Botschaft/das vietnamesische Konsulat in Deutschland; 
Schritt 4: Beglaubigte vietnamesische Übersetzung.
Schritt 1: Beglaubigung durch ein deutsches Notariat, sofern erforderlich;
Schritt 2: Einholung einer Apostille bei der zuständigen deutschen Behörde; 
Schritt 3: Beglaubigte vietnamesische Übersetzung.
 
Wesentlicher Unterschied Die Apostille ersetzt die konsularische Beglaubigung, sodass das Dokument in der Regel in Vietnam ohne weitere Beglaubigung durch die vietnamesische Botschaft/das vietnamesische Konsulat verwendet werden kann

Weitere praktische Hinweise:

  • Die Apostille muss von der zuständigen Behörde des Landes ausgestellt werden, in dem das Dokument ausgestellt wurde.
  • Dokumente, die vor dem 11. September 2026 ausgestellt wurden, können auch nach diesem Datum noch im Apostille-Verfahren beantragt werden.
  • Übergangsregelungen:
    • Dokumente, die vor dem 11. September 2026 zur konsularischen Beglaubigung eingereicht wurden, werden weiterhin nach dem derzeitigen Verfahren bearbeitet.
    • Ab dem 11. September 2026 akzeptiert Vietnam auch Apostillen, die vor diesem Datum von den zuständigen Behörden der Vertragsstaaten ausgestellt wurden.
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