Neues Dekret zur Körperschaftsteuer
Am 15. Dezember 2025 erließ die Regierung das Dekret Nr. 320/2025/ND-CP („Körperschaftsteuerdekret 2025”) mit detaillierten Vorschriften und Durchführungsmaßnahmen zum Körperschaftsteuergesetz Nr. 67/2025/QH15 der Nationalversammlung (wir haben berichtet).
Das CIT-Dekret 2025 tritt am Tag seiner Unterzeichnung – dem 15. Dezember 2025 – in Kraft und gilt für den Körperschaftsteuerzeitraum 2025. Die Bestimmungen zu Dokumenten über bargeldlose Zahlungen und zu Kapitaltransfers gelten ab dem 15. Dezember 2025.
Wichtige aktualisierte Punkte
Anforderungen an bargeldlose Zahlungen für Steuerabzüge
Ausgaben von 5 Millionen VND oder mehr erfordern einen Nachweis über bargeldlose Zahlungen (gemäß den Mehrwertsteuerbestimmungen), um steuerlich absetzbar zu sein. Wichtige Punkte:
- Mehrere Käufe beim selben Verkäufer im Gesamtwert von mehr als 5 Millionen VND an einem Tag erfordern eine bargeldlose Zahlung.
- Erstattungen an Mitarbeiter für geschäftliche Einkäufe sind abzugsfähig, wenn die Zahlungen bargeldlos erfolgen, ordnungsgemäß dokumentiert sind und anschließend vom Unternehmen erstattet werden.
- Ausgaben können vor der Zahlung anerkannt werden, aber wenn sie später in bar bezahlt werden, müssen Unternehmen die abzugsfähigen Ausgaben in diesem Steuerzeitraum reduzieren.
Besteuerung von Einkünften aus Kapitaltransfers ausländischer Unternehmen
Wird mit 2 % auf den Umsatz anstelle der bisherigen 20 % auf das steuerpflichtige Einkommen angewendet. Dies gilt nicht für Transaktionen zur Umstrukturierung der Eigentumsverhältnisse zwischen Unternehmen derselben Gruppe, bei denen sich die oberste Muttergesellschaft der beteiligten Parteien nicht ändert, die nach der Umstrukturierung weiterhin direkt oder indirekt Anteile an dem Unternehmen in Vietnam halten und kein steuerpflichtiges Einkommen erzielen.
Überarbeitete Kriterien für CIT-Anreize für Expansionsinvestitionsprojekte
Strengere Anforderungen für förderfähige Expansionsprojekte bei gleichzeitig präziseren Leitlinien zum Zeitpunkt der Umsetzung und zur Überprüfung der Kapitalinvestitionen:
- Erhöhte Mindestschwellenwerte für das Anlagevermögen:
- Für Projekte in geförderten Sektoren: Erhöhung von 20 Mrd. VND auf 40 Mrd. VND
- Für Projekte in Sektoren mit schwierigen oder besonders schwierigen sozioökonomischen Bedingungen gemäß den Bestimmungen des Körperschaftsteuergesetzes: Erhöhung von 10 Mrd. VND auf 20 Mrd. VND.
- Klarstellung der Kriterien: Die Kriterien verlangen nun ausdrücklich, dass Projekte nach Abschluss der Auszahlung des registrierten Expansionskapitals eine von drei Bedingungen erfüllen müssen, anstatt einfach „wenn das Projekt in Betrieb genommen wird”. Die neuen Vorschriften legen ausdrücklich fest, dass Unternehmen erst dann Steuervergünstigungen für Erweiterungsprojekte in Anspruch nehmen können, wenn sie die Auszahlung des registrierten Kapitals abgeschlossen haben.
- Zeitpunkt der Steuerbefreiung/Steuerermäßigung: Der Förderzeitraum beginnt in dem Jahr, in dem das Erweiterungsprojekt die Auszahlung des registrierten Kapitals abgeschlossen hat und Einnahmen erzielt (anstatt „wenn das Projekt in Betrieb genommen wird”).
Der Finanzminister gibt Leitlinien für die Registrierung von Investitionskapital für die Durchführung von Investitionsprojekten zur Unternehmenserweiterung heraus.
Verbesserte Leitlinien für den Übergang zwischen Förderprogrammen
Die CIT-Verordnung von 2025 enthält detailliertere Leitlinien für die Auswahl und den Übergang zwischen Steueranreizen mit den folgenden wesentlichen Änderungen:
- Übergang zwischen Förderprogrammen: Bei einem Wechsel zu einem günstigeren Förderprogramm müssen Unternehmen den bereits in Anspruch genommenen Förderzeitraum (einschließlich Steuerbefreiungen, Steuerermäßigungen und Vorzugsteuersätze) abziehen
- Fortsetzung der Anreize für Hightech-Zertifizierungen: Unternehmen, die ihre CIT-Anreize ausgeschöpft haben, aber anschließend als Hightech-Unternehmen, landwirtschaftliche Unternehmen, die Hochtechnologie anwenden, Wissenschafts- und Technologieunternehmen oder Hightech-Anwendungsprojekte zertifiziert werden, können nun die verbleibenden Anreize in Anspruch nehmen. Der verbleibende Anreizzeitraum wird berechnet, indem die bereits in Anspruch genommenen Anreizzeiträume von der neuen geltenden Anreizregelung abgezogen werden.
- Sonderbestimmungen für den Agrarsektor: Unternehmen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Salzgewinnung, die auch für andere sektor- oder gebietsbezogene Anreize in Frage kommen, können nach Ausschöpfung ihrer ursprünglichen Anreizzeiträume auf Anreize für den Agrarsektor gemäß dieser neuen CIT-Verordnung umsteigen.
- Unwiderrufliche Wahl: Hat sich ein Unternehmen für ein Anreizprogramm gemäß diesen neuen Bestimmungen entschieden, muss es dieses Programm für den gesamten verbleibenden Anreizzeitraum anwenden. Unternehmen können nach ihrer Entscheidung nicht zu einem anderen Förderprogramm wechseln.
Verlustverrechnung während der Übergangszeit
Die CIT-Verordnung stellt klar, dass Verluste aus Immobilienübertragungen, Investitionsprojekten/Beteiligungsrechten an Investitionsprojekten, die vor Inkrafttreten der neuen Verordnung entstanden sind, weiterhin für den verbleibenden gesetzlichen Zeitraum vorgetragen werden können. Diese Verluste können jedoch nicht mit Gewinnen aus Geschäftstätigkeiten verrechnet werden, für die derzeit Steuervergünstigungen gelten.

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