Mai 2026 Blog

PFAS-Beschränkung: SEAC-Entwurf veröffentlicht – Konsultation läuft bis 25. Mai 2026

Der Regulierungsprozess zur geplanten EU-weiten Beschränkung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) hat einen weiteren wichtigen Meilenstein erreicht. Der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) hat am 26. März 2026 seinen Entwurf der Stellungnahme („draft opinion“) zur PFAS-Beschränkung veröffentlicht und eine öffentliche Konsultation bis zum 25. Mai 2026 eröffnet. Der Entwurf war zuvor am 10. März 2026 vom SEAC verabschiedet worden.

Zusammen mit der bereits am 2. März 2026 finalisierten Stellungnahme des Ausschusses für Risikobewertung (RAC) bildet der SEAC-Entwurf die zentrale Grundlage für die weitere Entscheidungsfindung der Europäischen Kommission im REACH-Beschränkungsverfahren. Für betroffene Unternehmen eröffnet sich damit eine der letzten formellen Gelegenheiten, branchenspezifische Belange und wirtschaftliche Auswirkungen in das Verfahren einzubringen.

Hintergrund: Das PFAS-Beschränkungsverfahren im Überblick

Das laufende PFAS-Beschränkungsverfahren wurde im Januar 2023 durch einen gemeinsamen Vorschlag von fünf europäischen Staaten – den Niederlanden, Deutschland, Dänemark, Norwegen und Schweden – angestoßen. Ziel ist eine weitgehende Einschränkung der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung von PFAS in der EU, um Emissionen in die Umwelt und die menschliche Exposition langfristig zu reduzieren. PFAS gelten aufgrund ihrer extremen Persistenz in der Umwelt als besonders besorgniserregende Stoffgruppe.

Das Verfahren durchläuft mehrere klar definierte Stufen: Nach dem Beschränkungsvorschlag von 2023 hat der RAC seine finale Stellungnahme zu den gesundheitlichen und umweltbezogenen Risiken der Stoffgruppe im März 2026 vorgelegt. Der nun veröffentlichte SEAC-Entwurf ergänzt diese Bewertung um die sozioökonomische Dimension. Die finale SEAC-Stellungnahme wird voraussichtlich Ende 2026 erwartet. Auf dieser Grundlage wird die Europäische Kommission anschließend einen Beschränkungsvorschlag erarbeiten, über den die Mitgliedstaaten im REACH-Ausschuss abstimmen.

Einordnung des SEAC-Entwurfs: Sozioökonomische Analyse im Fokus

Während der RAC die Frage beantwortet, ob und in welchem Umfang von PFAS Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt ausgehen, widmet sich der SEAC einer anderen, ebenso entscheidenden Frage: Stehen die mit einer Beschränkung verbundenen Kosten und Umstellungslasten in einem angemessenen Verhältnis zu den erwarteten Nutzenwirkungen?

Der SEAC-Entwurf nimmt hierzu eine differenzierte, sektorspezifische Betrachtung vor. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen einer Beschränkung auf einzelne Branchen und Wertschöpfungsketten, die Kosten für Substitution, Produktanpassungen und Prozessumstellungen, die Verfügbarkeit, technische Machbarkeit und Reife von Alternativen sowie die Frage notwendiger Übergangsfristen und möglicher befristeter Ausnahmen. Darüber hinaus werden Auswirkungen auf Versorgungssicherheit, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen analysiert.

Im Vergleich zu früheren Konsultationsphasen ist der Entwurf deutlich stärker nach Anwendungsbereichen differenziert. Die Analyse berücksichtigt unter anderem Anwendungen in der Medizintechnik, der Elektronik, im Textilbereich, im Maschinenbau und in weiteren industriellen Sektoren. Dies spiegelt die außerordentliche Breite der betroffenen Wertschöpfungsketten wider und unterstreicht die Komplexität des Regulierungsvorhabens.

Öffentliche Konsultation: Ablauf und Anforderungen

Mit der Veröffentlichung des SEAC-Entwurfs hat die ECHA eine 60-tägige öffentliche Konsultation eröffnet, die vom 26. März bis zum 25. Mai 2026 läuft. Unternehmen, Verbände, Forschungseinrichtungen, Nichtregierungsorganisationen und weitere Stakeholder sind eingeladen, strukturierte Stellungnahmen einzureichen.

Die Konsultation ist in einen allgemeinen Fragebogen und 14 sektorspezifische Module gegliedert. Damit stellt sie hohe Anforderungen an die inhaltliche Aufbereitung der Beiträge. Der Fokus liegt ausdrücklich auf evidenzbasierten, praktisch belastbaren Informationen – insbesondere zu den sozioökonomischen Auswirkungen der Beschränkung, zu tatsächlichen Substitutionsmöglichkeiten und deren zeitlichem Horizont, zu den Auswirkungen auf Lieferketten, Produktionsprozesse und Endprodukte sowie zur Vollziehbarkeit und Umsetzbarkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen.

Die Ergebnisse der Konsultation fließen unmittelbar in die Finalisierung der SEAC-Stellungnahme ein. Eingaben, die auf belastbaren Daten und konkreten Branchenerfahrungen beruhen, haben dabei das größte Gewicht.

Handlungsbedarf für Unternehmen

Für Unternehmen, die PFAS herstellen, verwenden oder in Erzeugnissen einsetzen, markiert der SEAC-Entwurf eine entscheidende Phase des Verfahrens. Die laufende Konsultation bietet eine der letzten formellen Gelegenheiten, branchenspezifische Besonderheiten, praktische Umsetzungsprobleme und wirtschaftliche Effekte in die regulatorische Entscheidungsfindung einzubringen.

Unabhängig vom weiteren Verlauf des Verfahrens empfiehlt es sich, frühzeitig eine systematische Bestandsaufnahme vorzunehmen. Unternehmen sollten prüfen, welche PFAS-Anwendungen im eigenen Produktportfolio und in der Lieferkette bestehen, welche Alternativen realistisch verfügbar sind und welche Entwicklungszeiten hierfür erforderlich wären, welche wirtschaftlichen und organisatorischen Auswirkungen eine kurzfristige Umstellung hätte und wo sachlich begründete Übergangsregelungen erforderlich sein könnten.

Eine strukturierte interne Analyse und – soweit angezeigt – eine aktive Beteiligung an der Konsultation können dazu beitragen, die eigene Position im weiteren Verfahren zu stärken und die regulatorischen Rahmenbedingungen im Sinne der betroffenen Branche mitzugestalten.

Ausblick

Nach Abschluss der Konsultation wird der SEAC seine Stellungnahme voraussichtlich Ende 2026 finalisieren. Zusammen mit der bereits vorliegenden RAC-Stellungnahme wird sie der Europäischen Kommission vorgelegt. Auf dieser Grundlage wird die Kommission einen Beschränkungsvorschlag ausarbeiten, über den die Mitgliedstaaten im REACH-Ausschuss abstimmen.

Auch wenn mit einer finalen Entscheidung erst im weiteren Verlauf zu rechnen ist, dürfte der SEAC-Entwurf die Richtung der künftigen Regulierung bereits deutlich vorzeichnen. Betroffene Unternehmen sind daher gut beraten, das Verfahren eng zu begleiten und die verbleibende Konsultationsfrist aktiv zu nutzen.

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