Ermäßigte Mehrwertsteuersätze für die zweite Hälfte des Jahres 2024
Am 30. Juni 2024 hat die Regierung das Dekret 72/2024/ND-CP erlassen, das eine Politik zur Senkung des Mehrwertsteuersatzes (VAT) vom 1. Juli 2024 bis zum 31. Dezember 2024 vorsieht.
Für die Mehrwertsteuerermäßigung in Frage kommende Waren und Dienstleistungen
Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz gilt für Waren und Dienstleistungen, die derzeit dem normalen Mehrwertsteuersatz von 10 % unterliegen, mit Ausnahme bestimmter Kategorien. Die MwSt-Ermäßigung wird einheitlich auf allen Stufen - Einfuhr, Herstellung, Verarbeitung und Handel - angewendet.
Für Waren und Dienstleistungen, die von der Mehrwertsteuer befreit sind oder dem 5%igen Mehrwertsteuersatz unterliegen, gilt der ermäßigte Satz nicht.
Ausgenommene Kategorien
- Telekommunikation, Finanztätigkeiten, Banken, Wertpapiere, Versicherungen, Immobiliengeschäfte, Metalle und Metallvorprodukte, Bergbauerzeugnisse (außer Kohle), Koks, raffiniertes Erdöl, chemische Erzeugnisse. Die Einzelheiten sind in Anhang I des Erlasses aufgeführt.
- Waren und Dienstleistungen, die der Sonderverbrauchssteuer unterliegen. Einzelheiten sind in Anhang II des Erlasses aufgeführt.
- Informationstechnologie gemäß dem Gesetz über die Informationstechnologie. Einzelheiten sind in Anhang III des Erlasses aufgeführt.
Ermäßigte Mehrwertsteuersätze
- Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die die MwSt. nach der Anrechnungsmethode erklären, haben Anspruch auf einen ermäßigten MwSt.-Satz von 8 % für Waren und Dienstleistungen, die für die Ermäßigung in Frage kommen.
- Steuerpflichtige, die die Mehrwertsteuer nach der Deemed-Methode (Prozentsatz des Umsatzes) erklären, erhalten eine Ermäßigung von 20 % auf den anwendbaren Mehrwertsteuerbetrag, wenn sie förderfähige Gegenstände und Dienstleistungen in Rechnung stellen.
Verfahren für die Inanspruchnahme und Anwendung:
- Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz/-betrag muss auf den Rechnungen ausgewiesen werden.
- Bei Gegenständen oder Dienstleistungen mit unterschiedlichen Steuersätzen muss der Steuersatz für jeden Gegenstand/jede Dienstleistung auf der Rechnung deutlich angegeben sein.
Die Steuerpflichtigen müssen die förderfähigen Gegenstände und Dienstleistungen unter Verwendung des Formulars 01 in Anhang IV des Dekrets zusammen mit dem Standardformular für die Mehrwertsteuererklärung anmelden.