16 September 2024 Blog

Richtlinie 92/CD-TTg: Steuer­erleichte­rungen, Zins­stützung und Ver­länge­rung von Bank­krediten als Re­aktion auf Taifun Yagi

 

Am 10. September 2024 erließ der Premierminister die Richtlinie 92/CD-TTg, die sich auf die Wiederaufbaumaßnahmen nach Sturm Nr. 3 und den anschließenden Überschwemmungen konzentriert.

In der Richtlinie 92/CĐ-TTg von 2024 wies der Premierminister den Finanzminister an, Maßnahmen zur Stundung, Befreiung und Senkung von Steuern, Gebühren und Abgaben für Organisationen, Einzelpersonen und Unternehmen, die von dem Sturm und den Überschwemmungen betroffen sind, im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen wirksam umzusetzen.

Es ist wichtig zu wissen, dass Sturm Nr. 3 als Naturkatastrophe gilt. Steuerzahler, die dadurch Schäden erlitten haben, können möglicherweise im Rahmen der Bestimmungen über höhere Gewalt im Steuerverwaltungsgesetz Nr. 38/2019/QH14 Anspruch auf Steuererleichterungen haben. Zu den Steuererleichterungen, die bei Naturkatastrophen gewährt werden können, gehören:

  • Befreiung von Säumniszuschlägen; Befreiung und Ermäßigung von Verwaltungsstrafen für Steuerverstöße.
  • Verlängerungen für Steuerzahlungen und die Abgabe von Steuererklärungen.
  • Befreiungs- und Ermäßigungsrichtlinien für bestimmte Steuern: Mehrwertsteuer, Körperschaftssteuer, Einkommensteuer, Sonderverbrauchssteuer, Pacht für Land und Wasserflächen, Steuer auf die Nutzung nichtlandwirtschaftlicher Flächen und Steuer auf natürliche Ressourcen.

Um diese Hilfsmaßnahmen zu beantragen, müssen Steuerzahler bei ihrer zuständigen Steuerbehörde einen Antrag stellen und die entstandenen Verluste belegen.

Der Premierminister wies außerdem Versicherungsunternehmen an, Ansprüche von Versicherungsnehmern zügig zu bearbeiten und auszuzahlen, um eine schnelle, vollständige und rechtzeitige Entschädigung gemäß den vertraglichen Vereinbarungen und gesetzlichen Anforderungen zu gewährleisten.

Darüber hinaus wurde der Gouverneur der Staatsbank von Vietnam angewiesen, Kreditinstitute und Geschäftsbanken anzuweisen, die Schäden, die ihren Kreditnehmern entstanden sind, aktiv zu bewerten und Berichte darüber zu erstellen. Die Banken sollen umgehend Maßnahmen zur Zinsstützung ergreifen, Umschuldungen durchführen und Darlehensverlängerungen anbieten. Sie wurden außerdem angewiesen, weiterhin Darlehen zu vergeben, um Einzelpersonen und Unternehmen die Wiederaufnahme ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten zu ermöglichen.

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