02 September 2025 Blog

Temperaturschaden durch frühzeitige Entladung

Auch in diesem Fall waren Medikamente betroffen, der Schwerpunkt der Entscheidung liegt aber auf den Feststellungen zur Leichtfertigkeit.

In diesem Falle hatte ein Fahrer temperaturgeführtes Stückgut transportiert. An einem 1. Stopp wurden 6 Paletten entladen. An dem 2. Stopp hätte das betroffene Paket entladen werden müssen, das aber nicht auffindbar war. Es stellte sich schnell heraus, dass dieses Paket bei dem 1. Stopp versehentlich mit abgeladen und dann nicht mehr in den Kühlbereich übernommen wurde.

Das Gericht stellte nach detaillierter Darstellung der Klägerin die Vorkühlung als sicher fest, ebenso den Schaden des Medikamentes durch die Wärmeeinflüsse.

Bemerkenswerterweise stellte das Gericht aber fest, dass die falsche Entladung keine Leichtfertigkeit begründet. Der Vorgang der Entladung war durch viele Zeugenbeweise etc. im Einzelnen nachvollzogen worden. Das Gericht stellte dazu fest, dass letztlich die genaue Ursache, warum auch dieses Paket mit ausgeladen wurde, nicht feststellbar sei. Da es aber keine Pflicht des Fahrers gebe, die im Wagen verbliebene Ladung zu überprüfen und dann gegebenenfalls daraus Differenzen festzustellen, sei die offensichtlich zufällige Entladung an dem 1. Stopp jedenfalls nicht leichtfertig.

Anmeldung zum GvW Newsletter

Melden Sie sich hier zu unserem GvW Newsletter an - und wir halten Sie über die aktuellen Rechtsentwicklungen informiert!