05 Dezember 2023 Blog

Vermögens­nachfolge

Es ist derzeit unsicher, ob im Rahmen der gesetzlichen Änderungen für die Personenhandelsgesellschaften die Grunderwerbsteuer für die Übertragung von privaten Grundstücken in die personengleiche Personenhandelsgesellschaft wie bisher entfällt. Der Bundesrat hat an den Vermittlungsausschuss verwiesen, es kann daher sein, dass bis zum 15. Dezember das Gesetz noch insoweit abgeändert wird, dass doch schon ab dem 1. Januar 2024 Grunderwerbssteuer anfällt.

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