Berlin denkt groß und grundlegend um – zumindest wenn es nach dem Willen der SPD-Fraktion geht. Mit dem Entwurf eines Vergesellschaftungsrahmengesetzes bereitet die Hauptstadt erstmals die konkrete Anwendung von Artikel 15 Grundgesetz, also die Vergesellschaftung oder Vergemeinschaftung von Privateigentum, vor.
Das Bundesverfassungsgericht hat jüngst eine Verfassungsbeschwerde gegen eine zivilrechtliche Eil-Entscheidung für zulässig erachtet, obwohl der Beschwerdeführer zuvor nicht die ihm noch zur Verfügung stehenden zivilrechtlichen Rechtsbehelfe genutzt hatte. Ist der Weg zum Bundesverfassungsgericht nun also verkürzt worden?

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