Ab dem 1. April 2025 bietet der neue § 273a Zivilprozessordnung (ZPO) durch verbesserte Schutzmechanismen für Geschäftsgeheimnisse im Zivilprozess einen erheblichen Mehrwert für Unternehmen, indem er die Vertraulichkeit sensibler Informationen sicherstellt und gerichtliche Verfahren attraktiver gestaltet.
Der Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts ist eine lesenswerte Entscheidung, die sich mit der Anerkennung und Vollstreckbarkeit eines ausländischen Schiedsspruchs beschäftigt
Das geplante Gesetzesvorhaben zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts verfolgt die Stärkung des Schiedsstandortes Deutschland im internationalen Wettbewerb.

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