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November 2024

Aufgrund der Legitimationswirkung (§ 16 Abs. 1 GmbHG) gilt im Verhältnis zu einer GmbH nur derjenige als Gesellschafter, der als solcher in der Gesellschafterliste eingetragen ist. Diese formale Betrachtung birgt ein nicht unerhebliches Missbrauchspotential.

März 2024

Die Gesellschafterliste hat erhebliche praktische Bedeutung bei M&A-Transaktionen. Wegen der Legitimationswirkung können zu Unrecht als Gesellschafter eingetragene Personen weitreichende Geschäftsführungsmaßnahmen bis hin zu satzungsändernden Beschlüssen veranlassen.

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