Ausbau Frankenschnellweg: Stadt Nürnberg mit GvW vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erfolgreich
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Urteilen vom 27. März 2024 zwei Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Mittelfranken zum kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs im Gebiet der Stadt Nürnberg abgewiesen. Der BayVGH folgte den Feststellungen des Planfeststellungsbeschlusses in der Fassung des Änderungsbeschlusses vom 10. Juli 2020. Insbesondere bestätigte der BayVGH das Vorliegen der Planrechtfertigung, einer ordnungsgemäßen Verkehrsprognose, der zutreffenden Umweltverträglichkeitsprüfung und der Ermittlung der lufthygienischen Hintergrundbelastung. Hinsichtlich der Anwendbarkeit des § 13 Abs. 1 KSG entschied der BayVGH, dass diese Vorschrift auf Vorhaben, die sich ausschließlich nach landesrechtlichen Vorgaben beurteilen, keine Anwendung findet. Die Revision wurde nicht zugelassen.
Der Planfeststellungsbeschluss erlaubt den kreuzungsfreien Ausbau der Kreisstraße N4 im Stadtgebiet Nürnberg. Neben einer Fahrbahnerweiterung im westlichen Abschnitt der N4 sind der Bau von Lärmschutzwänden in diesem Bereich und ein rund zwei Kilometer langer innerstädtischer Tunnel geplant. Mit der Umsetzung der Maßnahmen gehen erhebliche Entlastungen von Anwohnern von Lärm- und Schadstoffimmissionen einher.
Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss hatten der Bund Naturschutz (BN) und eine Privatperson geklagt und waren mit ihren Klagen im Jahr 2013 vor dem VG Ansbach abgewiesen worden. Auch die Berufung vor dem VGH Bayern – nach jahrelangem Ruhen des Verfahrens zu Vergleichsverhandlungen – blieb jetzt erfolglos.
Die zum Verfahren als Vorhabenträgerin beigeladene Stadt Nürnberg wurde durch den Münchener GvW Partner Prof. Dr. Ulrich Hösch erfolgreich vertreten.
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