Ausbau Frankenschnellweg: Stadt Nürnberg mit GvW vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erfolgreich
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Urteilen vom 27. März 2024 zwei Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Mittelfranken zum kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs im Gebiet der Stadt Nürnberg abgewiesen. Der BayVGH folgte den Feststellungen des Planfeststellungsbeschlusses in der Fassung des Änderungsbeschlusses vom 10. Juli 2020. Insbesondere bestätigte der BayVGH das Vorliegen der Planrechtfertigung, einer ordnungsgemäßen Verkehrsprognose, der zutreffenden Umweltverträglichkeitsprüfung und der Ermittlung der lufthygienischen Hintergrundbelastung. Hinsichtlich der Anwendbarkeit des § 13 Abs. 1 KSG entschied der BayVGH, dass diese Vorschrift auf Vorhaben, die sich ausschließlich nach landesrechtlichen Vorgaben beurteilen, keine Anwendung findet. Die Revision wurde nicht zugelassen.
Der Planfeststellungsbeschluss erlaubt den kreuzungsfreien Ausbau der Kreisstraße N4 im Stadtgebiet Nürnberg. Neben einer Fahrbahnerweiterung im westlichen Abschnitt der N4 sind der Bau von Lärmschutzwänden in diesem Bereich und ein rund zwei Kilometer langer innerstädtischer Tunnel geplant. Mit der Umsetzung der Maßnahmen gehen erhebliche Entlastungen von Anwohnern von Lärm- und Schadstoffimmissionen einher.
Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss hatten der Bund Naturschutz (BN) und eine Privatperson geklagt und waren mit ihren Klagen im Jahr 2013 vor dem VG Ansbach abgewiesen worden. Auch die Berufung vor dem VGH Bayern – nach jahrelangem Ruhen des Verfahrens zu Vergleichsverhandlungen – blieb jetzt erfolglos.
Die zum Verfahren als Vorhabenträgerin beigeladene Stadt Nürnberg wurde durch den Münchener GvW Partner Prof. Dr. Ulrich Hösch erfolgreich vertreten.
Aktuelles
Bundesverwaltungsgericht: Feste Fehmarnbeltquerung darf gebaut werden
Das Bundesverwaltungsgericht hat alle sechs noch anhängigen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Festen Fehmarnbeltquerung vollumfänglich abgewiesen. Mit dem Bau des Tunnels darf daher jetzt auch in Deutschland begonnen werden. GvW hat das Land Schleswig-Holstein beraten und vertreten durch ein Hamburger Team bestehend aus Dr. Ronald Steiling (Federführung), Corinna Lindau, Dr. Dietrich Drömann, Prof. Dr. Christian Winterhoff, Dr. Andreas Wolowski, Saskia Soravia, Dr. Stefanie Ramsauer, Dr. Annika Bleier, Felix Kazimierski und Niclas Langhans.
H4 Hotel Mönchengladbach im BORUSSIA-PARK – Im Fußball-Hotel die Bundesliga hautnah erleben
Beim neuen H 4 Hotel der H-Hotels Gruppe in Mönchengladbach dreht sich alles um Fußball. Die unmittelbare Lage direkt am Stadion und die Themenzimmer mit der Borussia-Geschichte machen dieses neue Hotel zu einem besonderen Ort und einem Muss für alle Fußballfans. Unsere Anwälte konnten die H-Hotels Gruppe bei ihrem ersten Fußball-Hotel rechtlich begleiten – und wollten sich jetzt kurz nach der Eröffnung ein eigenes Bild von diesem tollen Ort machen.
Transport System Bögl: Neues System für den Personennahverkehr erobert China
Die Firmengruppe Max Bögl hat ein neues System für den Personennahverkehr entwickelt: Das Transport System Bögl (TSB) verspricht mit der Magnetschwebebahn-Technologie ein umweltschonendes und kosteneffizientes Verkehrsmittel für eine bessere Mobilität in den Innenstädten. Die Technologie erfreut sich auch international größerer Beliebtheit: Zuletzt hatte Max Bögl das TSB nach China exportiert. Über eine Vertriebspartnerschaft mit einem chinesischen Unternehmen sind u.a. der Bau einer 3,5 Kilometer langen Teststrecke in Chengdu und die umfassende Vermarktung der Technologie in China vorgesehen.