Autonomes Fliegen, Lufttaxis und Drohnen – wohin geht die Reise?

Die technische Entwicklung von Lufttaxis und – schon länger – von Drohnen ist weit fortgeschritten: Gleich mehrere deutsche Hersteller von Lufttaxis agieren bereits mit ihren Produkten am Markt. Daneben kooperieren Unternehmen, etwa um die bundesweite Ortung und Steuerung von Drohnen voranzutreiben. Prognosen zufolge könnten bereits im Jahr 2025 (oder sogar davor) erste Lufttaxis in den deutschen Städten abheben und damit ein ganz neues Mobilitätsangebot zur Verfügung stellen.

„Die Gesetze dürften nicht erst geschaffen werden, wenn die Ingenieure die Fluggeräte fertig entwickelt haben“, lautete der Aufruf von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer im März diesen Jahres anlässlich der Vorstellung des Lufttaxis von Airbus in Ingolstadt. Aber können die rechtlichen Rahmenbedingungen mit dieser rasanten Entwicklung überhaupt Schritt halten? Zu dieser und weiteren Fragen diskutierten gestern etwa 100 Teilnehmer aus Politik, Wirtschaft und Recht auf Einladung der Wirtschaftskanzlei GvW Graf von Westphalen sowie des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) und des Bundesverbandes der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie (BDLI) in der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft. Es war bereits die achte Veranstaltung der GvW-Reihe „Berliner Gespräche“ – einer interdisziplinären Diskussionsplattform zu den Themen von morgen.

Die von GvW-Partner Dr. Werner Schnappauf moderierte Diskussionsrunde betonte die Wichtigkeit der Regulierung für einen sicheren und umweltverträglichen Einsatz dieser neuen Form der Luftfahrt. Sicherheit, Lärm- und Klimaschutz führten zu mehr Akzeptanz in der Bevölkerung – es sei daher wichtig, frühzeitig die Weichen für diese Kernaspekte zu stellen. Und die ersten Fortschritte sind bereits erzielt, wie die Diskussion zeigte: Anfang Juni hat die EU die neuen Vorschriften für Drohnen im europäischen Luftraum erlassen, die nun innerhalb eines Jahres in Deutschland in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Auch der Einsatz von Lufttaxis befinde sich in keinem rechtsfreien Raum. Für Flugtaxis ist dieZulassung durch die European Aviation Safety Agency (EASA) möglich und erste Zertifizierungen sind schon erfolgt. Für die nötige Infrastruktur wie z.B. Fluglandeplätze könnten bestehende Regelungen wie z.B. beim Krankentransport durch Hubschrauber Vorbildcharakter haben, so dass auf dem bestehenden rechtlichen Rahmen aufgesetzt werden kann.

Insgesamt war der Konsens, dass die deutsche Wirtschaft, einschließlich der neuen Anbieter von Lufttaxis, sehr gut aufgestellt ist, um die Chancen der neuen Technik gewinnbringend für alle Marktteilnehmer und die Bevölkerung einzusetzen. Aber nun müssten die Zeichen der Zeit erkannt werden und zügig ein optimales rechtliches und wirtschaftliches Umfeld geschaffen werden, um eine führende Rolle – auch im internationalen Vergleich – erwerben zu können.

In Berlin diskutierten mit unseren Gästen:

MdB Thomas Jarzombek, Koordinator Luft- und Raumfahrt der Bundesregierung
MdB Karl Holmeier, Mitglied im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Bundestages
MD Dr. Tobias Miethaner, Abteilungsleiter Digitale Gesellschaft im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Matthias von Randow, Hauptgeschäftsführer BDL
Volker Thum, Hauptgeschäftsführer BDLI
Thilo Vogt, Head of Unmanned Traffic Management Solutions, Droniq
Dr. Tassilo Wanner, VP Global Public & Regulatory Affairs Lilium GmbH

Dr. Malte J. Hiort, GvW Graf von Westphalen
Prof. Dr. Ulrich Hösch, GvW Graf von Westphalen

Der Bereich Luftfahrt gehört bei GvW zu den Kernindustrien unserer Beratungstätigkeit. Zu unseren Mandanten zählen hier neben mittelständischen und großen Unternehmen der Aerospace-Industrie auch zahlreiche Verkehrsflughäfen sowie internationale Fluggesellschaften. Zuletzt hatte die Kanzlei z.B. die Deutsche Flugsicherung bei einem Joint Venture zum Luftverkehrsmanagementsystem für Drohnen beraten (mehr).

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